Pm†þ¡U^þh„¦} @ @i @09@iTable1ColA1 LColB1ColA2ColB2 @ €&aBHerabsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu der anderen Währungsbestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels-und Zahlungsverkehr (Gegenteil: Aufwertung). allgemeinen kommt sie der Exportwirtschaft des entsprechenden Landes zugute, insofern die ausgeführten Waren im Ausland billiger erworben werden können. Die Importwirtschaft dagegen muß für die einzuführenden Waren mehr bezahlen, was sich auf die inländische Preisstabilität mittelfristig ungünstig auswirken kann. BHerabsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu der anderen Währungsbestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels-und Zahlungsverkehr (Gegenteil: Aufwertung). allgemeinen kommt sie der Exportwirtschaft des entsprechenden Landes zugute, insofern die ausgeführten Waren im Ausland billiger erworben werden können. Die Importwirtschaft dagegen muß für die einzuführenden Waren mehr bezahlen, was sich auf die inländische Preisstabilität mittelfristig ungünstig auswirken kann. ZAIst die Zurückrechnung oder Berichtigung eines Aktienkurses vor einer oder mehreren Kapitalerhöhungen, der Auszahlung einer Dividende o. ä., um einen angemessenen Vergleich der neuen Kurse mit den früheren zu ermöglichen.In grafischen Darstellungen von Kursverläufen (Charts) werden solche Berichtigungen an den entsprechenden Stellen markiert. ›AAufgeld, meistens in Prozent ausgedrückt, um das z. B. der Ausgabekurs eine Wertpapiers über einembestimmten Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt (Gegenteil:Disagio) AktG Abkürzung für Aktiengesetz. Es ist die Grundlage für die Rechtsstellung der Aktiengesellschaft und enthält alle wesentlichen Bestimmungen über die Gestaltung ein Aktiengesellschaft, die Entscheidungsorgane, die Kontrollgremien usw. EInhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt.Aktie - Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft (z. B. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Recht auf Dividende, Recht aus Bezug junger Aktien bei Kapitalerhöhungen). Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus Mantel,Dividendenscheinbogen und Erneuerungsschein zum Bezug neuer Dividendenscheinbögen. Den verbrieften Rechten nach unterscheidet man die am häufigsten vorkommenden Stammaktien von den Vorzugsaktien, die gegenüber den "Stämmen"gesonderte Bedingungen beim Stimmrecht, der Höhe der Dividendenzahlungen oder bei der Auflösung der Aktiengesellschaftverbriefen und daher bei der Kursnotierung je nach garantiertem Recht von der Höhe der Notierung für die Stammaktien abweichen können. Hinsichtlich der Übertragbarkeit der verbrieften Rechte auf andere werden die am einfachsten übertragbaren Inhaberaktien von Namensaktien unterschieden, die nur nach den von der Aktiengesellschaft gegebenenfalls festgelegten Bedingungen beivinkulierten Aktien nur nach vorheriger Genehmigung weiterveräußert werden können. Schließlich stehen die jungen, noch nicht voll dividendenberechtigten Aktien den alten Aktien gegenüber. IEIst das nach verschiedenen Methoden und Gesichtspunkten durchgeführte Verfahren zur Bewertung der Ertragskraft eines Unternehmens bzw. der Kurschancen der entsprechenden Aktien.Dabei werden bestimmte Kennzahlen erarbeitet, denen je nach Anlageschule ein unterschiedliches Gewicht beigemessen wird. So legen die sogenannten Fundamentalisten ihr Hauptaugenmerk auf den Verlauf der Konjunktur, den Auftragseingang, die Höhe der Zinsen, die Preisstabilität, die Auslastung der Unternehmenskapazitäten, das Kurs-Gewinn-Verhältnis, den Cash flow und die Rendite einer Aktie. Die Monetaristen interessieren sich vor allem für Fragen nach der Höhe der Geldmenge, der Inflation, des Zinsniveaus (Zinskurve, Realzinsen, Zinsdifferenzen usw.)Die Techniker dagegen versuchen anhand von Kursverläufen und Daten über die Höhe der zustande gekommenen Umsätze typische Formationen o. ä. zu erkennen, die sie als Signale für den Kauf oder Verkauf einer Aktie interpretieren. Die Psychologen schlieBlich untersuchen insbesondere das gegebene Konsumverhalten, die Entwicklung des Geschäftsklimas sowie die allgemeine Stimmung unter den professionellen wie den nicht professionellen Börsianern.Für eine angemessene Bewertung des Kurspotentials einer Aktie kommt es auf die richtige Gewichtung der einzelnen,von den verschiedenen Analyseschulen erarbeiteten Kenngrößen an. ¿CHeißen die von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwalteten Vermögen, die ausschließlich oder überwiegend in Aktien angelegt sind. Aktiengesellschaft (AG) - Ist ein Unternehmen, dessen Gesellschafter (Aktionäre) über den Kauf von Aktien am Grundkapital dieses Unternehmens beteiligt sind. FürVerbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Beteiligung, nicht aber mit ihrem übrigen Vermögen. Ziel und Zweck einer Aktiengesellschaft ist es, über die Ausgabe von Aktien erhebliche Kapitalsummen für Investitionen o. ä. zu besorgen und das Unternehmensrisiko auf viele Schultern zu verteilen. Die Mitwirkungsrechte an Entscheidungen des Unternehmens beschränken sich für den Aktionär im wesentlichen auf seine (mögliche) Stimmabgabe in der Hauptversammlung, auf der über die Mitglieder des Aufsichtsrates, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden wird.5CKennzahl, die die Kursentwicklung eines Aktienmarktes oder eines bestimmten Teilmarktes (Branchen o. ä.) repräsentativ widerspiegeln soll. Je nach Berechnungsmethode und dem Umfang der einbezogenen Werte ist der eine Index aussagekräftiger als ein anderer. Wichtige Aktienindizes in der Bundesrepublik: FAZ-lndex der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der während der Börsensitzung laufend ermittelte DAX-lndex (Deutscher A.), der Index der Börsenzeitung sowie die Aktien- und Branchenindizes der Commerzbank und der Westdeutschen Landesbank.US-lndizes: vor allem der Dow-Jones-lndex (30 umsatzstarke, an der New York Stock Exchange gehandelte Aktien) und der umfassendere Standard & Poors-500-lndex (500 Industriewerte); Japan: Nikkei-lndex, Großbritannien: Industrie-, SE-100- und Goldminen-Indizes der Financial Times. ÷AIst der Markt, an dem der gesamte Handel in Aktien inner- und außerhalb der eigentlichen Börse stattfindet. Er bildet neben dem umsatzstärkeren Anleihemarkt (Rentenmarkt) den zweiten wichtigen Teil des Wertpapierhandels. Man unterscheidet dabei in der Bundesrepublik den börslichen vom außerbörslichen Handel sowie zwischen den drei Marktsegmenten des amtlichen Handels, des geregelten Markts und des (geregelten und ungeregelten) Freiverkehrs; hinzu kommt der Markt, an dem Optionen gehandelt werden. fASind jene Bestimmungen, die das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut regeln. Sie sind allgemeinverbindlich, auch wenn sie der einzelne Kunde nicht ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind möglich, sofern die Leitung des Kreditinstituts zustimmt; sie sollten schriftlich festgelegt werden . AIm Gegensatz zu den jungen, neu herausgegebenen Aktien voll dividendenberechtigte Aktien eines Unternehmens. Aus diesem Grund notieren sie in der Regel über dem Kurs der jungen Aktien, die ihrerseits nur so lange separat an der Börse gehandelt werden, wie dieser Unterschied besteht. Dÿÿ-&&.á&0***`,bð Abfindung¿Eine gemäß Aktiengesetz bei Eingliederung einer Gesellschaft in eine andere den Aktionären der eingegliederten Gesellschaft zustehende Vergütung in Aktien der Hauptgesellschaft oder in bar.  Abwertung Abwertung Adjustierung Z ADRs±Abkürzung für American Depository Receipts. Hinterlegungsscheine für Aktien, die an Stelle der Aktien selbstan der Börse gehandelt werden. AG Abkürzung für Aktiengesellschaft. Agio› Aktionär Aktienanalyse I Aktienfonds ¿ Aktienindex 5 Aktienmarkt ÷ AKV ºAbkürzung für Deutsche Auslandskassenverein AG, die zentrale Verwaltungsstelle für ausländische Wertpapiere, die an den deutschen Börsen außerhalb des amtlichen Handels notiert werden. &Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) f Alte Aktien  $American Depository Receipts (ADRs) Vgl. ADRs American Stock Exchange (AMEX) VNeben der New York Stock Exchange (NYSE) eine der bedeutendsten US-Wertpapierbörsen. ÂAIst der an der Frankfurter Devisenbörse im sogenannten Fixing börsentägig offiziell (gegen 13 Uhr) festgestellte Preis für die amtlich notierten Währungen, dessen Höhe sich nach Angebot und Nachfrage richtet.Der jeweils als Geld- und Briefkurs ausgewiesene Wert wird von den Banken bei der Abrechnung von ausländischen Wertpapieren zugrunde gelegt, wobei in der Regel der Kurs gilt, der am Tage nach dem getätigten Börsenabschluß festgestellt wird. sBDer umfangreichste an den deutschen Börsen durchgeführte Handel in Wertpapieren, die nach einem festgelegten, strengen Verfahren zu diesem Handel zugelassen sind. Insbesondere unterliegen solche Unternehmen, deren Aktien in diesen Handel eingeführt werden sollen, einer strengen Publikationspflicht. Für die Kursfestsetzung in diesem Handel ist der Vorstand der jeweiligen Börse unter Mitwirkung der vereidigten, amtlichen Makler zuständig. Die entsprechenden Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse veröffentlicht. (Vgl. auch die übrigen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels: geregelter Markt, Freiverkehr.) +AAmtlich bestellte und vereidigte Kursmakler, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte dürfen - im Gegensatz zu den freien Maklern - Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen. üADer erste festgestellte Kurs nach Börsenbeginn (Eröffnungskurs). Ein Anleger kann ausdrücklich bestimmen, daß sein Auftrag zu diesem Kurs ausgeführt werden soll. Dies empfiehlt sich beim Kauf, wenn er mit einem Anziehen der Kurse im Sitzungsverlauf rechnet, beim Verkauf, wenn er von einem nachgebenden Börsentrend überzeugt ist. Eine solche differenzierte Auftragsvergabe ist an den deutschen Börsen aber in der Regel nur möglich bei einem Ordervolumen von mindestens 50 Stück oder einem Vielfachen davon. £BDie Art und Weise, wie ein Börsianer unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und Risiken an den Börsen (Börsentrend, Zinsentwicklung, Konjunkturlage usw.) planmaßig verfährt. Eine konservative Anlagestrategie wird z. B. den Sicherheitsgedanken (Erhaltung des bestehenden Kapitals) in den Vordergrund stellen und das jeweilige Depot schwergewichtig oder ausschließlich mit risikoärmeren Wertpapieren (Anleihen o. ä.) bestücken. Eine aggressive Anlagestrategie dagegen setzt auf den schnellen Gewinn, wird die Werte des Depots häufig umschichten, und zwar in risikoreichere, aber dafür um so schneller laufende Papiere (insbesondere auch in Optionsscheine) investieren. ÚCSammelbegriff für festverzinsliche Schuldverschreibungen mit vertraglich fixierter Tilgung, die den Schuldnern langfristige Finanzierungsmittel bereitstellen und wegen ihrer besonders guten Besicherung auch als "mündelsichere" Anlagen gelten. Man unterscheidet öffentliche Anleihen (Staat, Bund, Post, Bahn, Kommunen u.ä.) von Industrieanleihen (Industrieobligationen) und Anleihen von Hypothekenbanken (Pfandbriefe). Je nach Güte (Bonität) des Schuldners und allgemeinem Zinsniveau schwanken die Kursnotierungen für solche Anleihen. Bei insgesamt fallendem Zinstrend steigen die Kurse, bei steigendem Trend fallen sie. Je länger dabei die verbleibende Zeit bis zur restlosen Rückzahlung des Anleihebetrags (Restlaufzeit), desto stärker die Schwankungen. Bei unklarem oder eher steigendem Zinstrend setzt ein Anleger daher, so er die Anleihe gegebenenfalls vorzeitig wieder verkaufen möchte, vernünftigerweise eher auf kürzere Restlaufzeiten, bei fallenden Zinsen dagegen auf längere. ADer Wertpapiermarkt, an dem die festverzinslichen Wertpapiere gehandelt werden. Die Kurse werden hier nicht - wie am Aktienmarkt möglich - fortlaufend notiert, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Börsensitzung einmal am Tag je nach Angebot und Nachfrage festgestellt. ASind Anleihen, deren Rückzahlung (Tilgung) - möglicherweise nach einer bestimmten rückzahlungsfreien Zeit - in gleichbleibenden Raten erfolgt, wobei diese Raten einen im Laufe der Rückzahlung abnehmenden Zinsanteil und den im Laufe der Zeit zunehmenden Tilgungsanteil umfassen. 9AWertpapier, das einen Anteil an einem Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verbrieft. Der Wert dieses Anteils bemißt sich aus dem Kurswert des jeweiligen Fondsvermögens zuzüglich irgendwelcher noch ausstehender Forderungen, Bezugsrechte o.ä., geteilt durch die Summe der Anteilscheine. @AEin antizyklisches Anlageverhalten ist eine Spekulation gegen den herrschenden Trend an der Börse oder in einem bestimmten Wertpapier, in der Erwartung, daß sich der bestehende Trend bald umkehren wird. Der Börsianer kauft in diesem Fall eher bei fallenden, verkauft eher bei steigenden Kursen. Gegensatz: prozyklisch. 0CIst die Ausnutzung unterschiedlicher Preise für denselben Gegenstand zum selben Zeitpunkt an verschiedenen Finanzplätzen. So kann der über schnellste Informationsmittel verfügende Börsianer gelegentlichdieselbe Aktie an der Börse X um einige Prozentpunkte günstiger erwerben, als er sie zum selben Zeitpunkt an der Börse Y verkaufen kann. Ähnliche Möglichkeiten ergeben sich gelegentlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Optionsanleihen mit noch anhängendem Optionsschein (Anleihen cum) und der sofortigen getrennten Weiterveräußerung der Anleihen ohne Optionsscheine Anleihen ex) und der Optionsscheine, da der Kauf solcher Scheine über die Anleihe oft günstiger ist als der direkte Erwerb. Der größte, allerdings nur für den professionellen Handel praktikable Markt für Arbitragegeschäfte ist die Devisenbörse. CDie Zurückhaltung von Anlegern oder Kreditnehmern in Erwartung noch günstigerer Anlage- oder Kreditmöglichkeiten. Aufgeld 1. Bei der Ausgabe neuer Wertpapiere gegebenenfalls sich ergebender Aufschlag, meistens in Prozent ausgedrückt, um den der Ausgabekurs über dem entsprechenden Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt (vgl.Agio). Gegenteil: Abgeld/Disagio. - 2. Beim Handel mit Optionsscheinen der zumeist in Prozent angegebene Betrag, um den der Bezug der Aktie über den gekauften Optionsschein teurer ist als der direkte Kauf dieser Aktie.Berechnungsformel: Prozentuales Aufgeld = (Optionsscheinkurs : Währung x Bezugsverhältnis + Bezugspreis - Aktienkurs) : Aktienkurs x 100. Jährliches Aufgeld = prozentuales Aufgeld : Restlaufzeit in Jahren. Gegenteil: Abgeld/negative Prämie. ÀAHeraufsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu den anderen Währungen bestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels- und Zahlungsverkehr (Gegenteil: Abwertung). Imallgemeinen geht sie zu Lasten der Exportwirtschaft des entsprechenden Landes, da die ins Ausland ausgeführten Waren dort bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen teurer werden, während eingeführte Waren günstiger erstanden werden können. JCIst das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (auch: Nenn- oder Nominalkapital), an der ein Aktionär im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zu diesem Kapital beteiligt ist. Die Nennbeträge deutscher Aktien lauten in der Regel auf 50, 100, manchmal auch auf 1.000 DM, so daß im mittleren Fall (Nominalbetrag = 100 DM) ein Aktionär mit 100 Aktien an einer Aktiengesellschaft mit einem angenommenen Grundkapital von 10 Mill. DM einen 1.000stel-Anteil besäße. Bei der Auftragsvergabe besonders an ausländische Börsen muß der Anleger genauestens den jeweiligen Nennbetrag des georderten Werts kennen, der z. B. an den spanischen Börsen statt 500 auch schon einmal 5.000 Pts. betragen kann. Ansonsten könnte es sein, daß er bei einem Kaufauftrag mit der zehnfachen Summe agiert, die er eigentlich für die jeweilige Position vorgesehen hatte. @Die Teilung (Splitting) einer Aktie oder eines Investmentanteils in zwei oder mehrere Aktien bzw. Anteile soll die optische Attraktivität der jeweiliVÁgen Werte nach einem möglicherweise erheblichen Kursanstieg erhöhen; aus "schweren" Aktien werden "leichte" Aktien gemacht. Da sich bei einem Split lediglich die Anzahl der Papiere verändert,ohne daß sich der eigentliche Wert, den diese Papiere insgesamt darstellen, verändert, bleibt auch der individuell Depotwert nach einem A. der gleicheùA ÿÿ@46,2",2\.&à,*.*Amtlicher Devisenkurs ÂAmtlicher HandelsAmtlicher Makler + Anfangskurs üAnlagestrategie£AnleiheÚ AnleihemarktAnnuitätsbonds $Anteilschein (Investmentzertifikat) 9 antizyklisch @ Arbitrage0 arrondierenbDen Bestand eines bestimmten Wertpapiers durch Zu- oder Verkauf auf eine runde Stückzahl bringen. Attentismus  Aufwertung À AktienkapitalJ AktiensplitëAHeißt die (zumeist nur mündlich gegebene) Mitteilung der Bank an ihren Kunden über die erfolgte Ausführung seines Börsenauftrags. Bei Inlandsaufträgen sollte sie noch am Tage des Handels möglich sein,bei Auslandsaufträgen innerhalb von ein bis zwei Tagen. .ANennt man den Preis, zu dem ein Anteil an einem Investmentfonds erworben werden kann. Die Höhe dieses täglich ermittelten Preises ergibt sich aus dem jeweiligen Börsenwert des Fondsvermögens, geteilt durch die Summe der umlaufenden Anteile, zuzüglich einer Verkaufsprovision. Gegensatz: Rücknahmepreis]AIn besonderen Fällen, z. B. kurz vor der Bekanntgabe wichtiger Unternehmensinformationen, kann der Börsenvorstand beschließen, den Handel mit einem Wertpapier für einen gewissen Zeitraum auszusetzen, um allen Börsenteilnehmern die gleiche Chance einzuraumen, ihre Dispositionen den möglicherweise entstandenen gravierenden Veränderungen anzupassen.eAWie "Brief" als Kurszusatz, besagt, daß zum angegebenen Kurs nur Verkaufsangebote im entsprechenden Wertpapier vorlagen, ein Umsatz mangels Nachfrage aber nicht zustandekam (vgl. Kurszusätze). b Wie "bezahlt" als Kurszusatz (Abkürzung: b, bz, bez), besagt, daß zum angegebenen Kurs alle vorliegenden Aufträge abgewickelt werden konnten (vgl. Kurszusätze). ™AEine Falle, in die der mit fallenden Kursen rechnende Anleger aufgrund seiner technischen (Chart-)Analysen bzw. der dabei ermittelten Verkaufssignale hineintappt, insofern diese sich nachträglich als Fehleinschätzung erweisen. Gegensatz: Bullenfalle. Baisse Bedeutet ein Sinken der Wertpapierkurse einzelner Marktbereiche oder des Gesamtmarktes über einen mittleren bis längeren Zeitraum. Gegenteil: Hausse. BNennt man den Börsianer, der auf ein Sinken der Wertpapierkurse über einen mittleren bis längeren Zeitraum setzt und seine Anlagestrategie durch entsprechende, bei anhaltender Baisse gewinnbringende Transaktionen gestaltet. Strategien können hier z. B. sein: Wertpapiere "leer" zu verkaufen, die man noch gar nicht besitzt, von denen man aber annimmt, sie später billiger erwerben zu können; oder der Kauf von Verkaufsoptionen auf Wertpapiere, deren Wert mit fallenden Kursen tendenziell steigt. Gegensatz: Haussier. ¬BEine zu einem bestimmten Zweck, meistens der Herausgabe neuer Wertpapiere (Emission) o.ä., gegründete Gesellschaft von Banken, wobei ein Institut gemeinhin als Konsortialführer auftritt. Für die Unterbringung (Plazierung) der Wertpapiere am Wertpapiermarkt erhalten sie eine entsprechende Vergütung, die Bonifikation. Für den Anleger ist eine Geschäftsbeziehung zu Banken, die häufig in solchen Konsortien sitzen oder gar deren Führung innehaben, deshalb von einiger Bedeutung, weil er bei den zeitweilig sehr begehrten Neuemissionen in der Regel nur auf diese Weise davon ausgehen kann, wenigstens mit einem Teil seines Auftragsvolumens zum festen Emissionskurs zum Zuge zu kommen. ÑH(ÿÿ8,ÙñLÕP&4õeÉ AKV ºAbkürzung für Deutsche Auslandskassenverein AG, die zentrale Verwaltungsstelle für ausländische Wertpapiere, die an den deutschen Börsen außerhalb des amtlichen Handels notiert werden.  AuktionúEin an einigen ausländischen Börsen gebräuchliches Verfahren der Kursfestsetzung, vor allem bei neu eingeführten Wertpapieren, bei dem in der Regel jene Händler den Zuschlag erhalten, die die jeweils höchsten Preise (Kurse) für das Wertpapier bietenAusführungsanzeige! Ausgabepreis". Auslandsanleihen âFestverzinsliche Wertpapiere, die entweder im Ausland herausgebracht (emittiert) werden und auf ausländische Währung lauten oder auch die von ausländischen Schuldnern in Deutschland emittierten und auf DM lautenden Anleihen.  Außerbörslicher Handel âDer außerhalb der eigentlichen Börsensitzung und der Verantwortung der Börsenvorstände durchgeführte Handel mit Wertpapieren (z. B. in der Vor- oder Nachbörse, aber auch im außerbörslichen Telefonverkehr) (vgl. Aktienmarkt). Aussetzen der Kursnotierung #] Ausstattung ¦Nennt man die im Zuge der Ausgabe (Emission) einer neuen Anleihe festgelegten Bedingungen über die Höhe der zugesicherten Verzinsung, der Laufzeit, der Tilgung usw. B$eBärenfalle (engl.: bear trap) %™ Baissier &Bankenkonsortium'¬ Bardividende ¶Ausschüttungsbetrag nach Abzug der durch die Körperschaftssteuer anfallenden Belastung, die der Privatanleger in seiner Steuererklärung als Steuervorauszahlung geltend machen kann.  Basispreis ïDer bei Abschluß eines Optionsgeschäftes vereinbarte Preis, zu dem der Käufer bzw. Verkäufer einer Option den optierten Gegenstand (Wertpapier, Devise o.ä.) bis zum Optionstermin von seinem Kontrahenten kaufen bzw. an ihn verkaufen kann.  (bear, bearish, bear market (engl.: Bär) îDie an der New Yorker und Londoner Börse übliche Bezeichnung für einen mit fallenden Kursen rechnenden, bearish gestimmten Anleger. Der entsprechende Markt wird bear market genannt (vgl. auch: Baissier) Gegensatz: bull, bullish/ Haussier Begebung ¦Die Ausgabe (Emission) neuer Wertpapiere, insbesondere neuer Anleihen. behauptet - Nennt man eine Börsentendenz, wenn es zu keinen größeren Kursveränderungen kommt. ASind Aktien, die den Angehörigen einer Gesellschaft - in der Regel zu einem günstigen Preis - überlassen werden, um deren Interesse und Teilhabe am Unternehmen über vermögensbildende Maßnahmen zu fördern. Häufig darf der Verkauf solcher Aktien erst nach Ablauf einer bestimmten Frist erfolgen, wobei die Zuwendungen nur in begrenztem Rahmen einkommens- bzw. lohnsteuerpflichtig sind. ŸBist der rein rechnerische Betrag, der sich unter Zugrundelegung bestimmter, meistens in Prozent der jeweiligen Kurse angegebener Beleihungsgrenzen ergibt und bis zu dessen Höhe ein etwa aufgenommener Kredit des Anlegers gedeckt ist. Je nach Wertpapierart und dem damit verbundenen Kursrisiko werden z. B. Anleihen im allgemeinen bis zu 75% und Aktien bis zu 50% ihres jeweiligen Kurswerts beliehen. Für den Anleger ist es wichtig, den B. im Auge zu behalten, weil er bei fallenden Kursen genötigt sein könnte, einen Teil seines Wertpapierbesitzes vorzeitig zu verkaufen oder den aufgenommenen Kredit anderweitig - etwa durch "Nachschuß" von Barmitteln - zurückzuführen. ÊBSind ohne Zuzahlung in einem bestimmten Verhältnis zu den alten Aktien an den Altaktionär ausgegebene neue Aktien. Sie stellen eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dar, wobei sich der Kurs der Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung um einen Abschlag verringert und daher der Depotwert eines Anlegers vor und nach Abschluß der Transaktion im Prinzip rein rechnerisch derselbe bleibt. Allerdings profitiert der Anleger von dieser Berichtigung dann, wenn er auf die hinzugekommenen Aktien eine prozentual unveränderte Dividende erhält. In diesem Fall könnte es auch aufgrund der eintretenden Renditeverbesserung zu einer Höherbewertung der Aktien nach Ausgabe der Berichtigungsaktien kommen. øBLautet der ausdrückliche Zusatz bei der (unlimitierten) Aufgabe einer Verkaufsorder, wenn der Anleger bereit ist, jeden sich am Markt zum gegebenen Zeitpunkt herausbildenden ("bestmöglichen") Kurs zu akzeptieren, um auf jeden Fall zu einem Verkaufsabschluß zu kommen. An den deutschen Börsen gehen diese Aufträge den limitierten Aufträgen vor. Gefährlich kann eine solche Auftragsvergabe für den Börsianer bei sehr "engen", umsatzschwachen Werten sein, wenn gleichzeitig mehrere unlimitierte Verkaufsaufträge zusammenkommen und erheblichen Druck auf den Kurs ausüben, weil nur unzulängliche Nachfrage besteht. In diesem Fall ist es in Grenzfällen möglich, daß der sich ergebende Kursverlust an einem Tag mehr als 10 oder gar 20% beträgt. Gegensatz: billigst. ADie genauen Umstände, unter denen eine Kapitalerhöhung und das damit verbundene Bezugsangebot stattfindet, im wesentlichen hinsichtlich der Bezugsfristen, des Verhältnisses zwischen alten und neuen (jungen) Aktien, des Bezugskurses, der Gewinnbeteiligung der neuen Aktien usw. …DIst das einem Aktionär zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien bedacht zu werden, und zwar im Verhältnis seines bisherigen Anteils am Grundkapital zur vorgenommenen Erhöhung. Wird z. B. ein Kapital von 10 Millionen DM auf 12 Millionen heraufgesetzt, kann der Altaktionär auf zehn "alte" zwei "neue/junge" Aktien zu einem von der Gesellschaft festgelegten Kurs beziehen; das Bezugsverhältnis beträgt in diesem Falle 10:2. Macht er von dem Angebot dagegen nicht Gebrauch, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte über die Börse veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist dann die Entschädigung für den Kursverlust, den er auf seinen Aktienbesitz nach Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muß und der dadurch entsteht, daß sich der Kurswert aller bisher ausgegebenen Aktien zusammengenommen aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhung auf eine höhere Anzahl von Aktien verteilt. Rein rechnerisch ermittelt man das Bezugsrecht nach der Formel: (Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1). Beispiel: Kapitalerhöhung 10:2 zu 100 (Bezugskurs). Kurs der alten Aktie 300 DM (300-100) : (5+1)= 33,33 DM. ABeim Bezug junger Aktien das Verhältnis zwischen bisherigem Grundkapital und Kapitalerhöhung (vgl. Bezugsrecht).- 2. Bei Optionsanleihen die Anzahl der Bezugswerte (Aktien o.ä.), die mit den entsprechenden Optionsscheinen bezogen werden können (vgl. Optionsscheine, Optionsanleihe). ÚAIst der rein rechnerisch sich ergebende Kurs einer Aktie, wenn man das gesamte Eigenkapital aus Grundkapital, Rücklagen und Gewinn durch das Grundkapital allein (Nominalkapital) teilt und mit 100 multipliziert.Dieser Kurs gewährt allerdings nur einen sehr groben Einblick in die wirkliche Substanz eines Unternehmens, da etwa stille Reserven in diese Berechnung nicht eingehen. In aller Regel liegt daher der tatsächliche Börsenkurs mitunter erheblich über dem Bilanzkurs. àBLautet der ausdrückliche Zusatz bei der (unlimitierten) Aufgabe einer Kauforder, wenn der Anleger bereit ist,jeden sich am Markt zum gegebenen Zeitpunkt herausbildenden ("günstigsten") Kurs zu akzeptieren, um auf jeden Fall zu einem Kaufabschluß zu kommen. An den deutschen Börsen gehen diese Aufträge den limitierten Aufträgen vor. Gefährlich kann eine solche Auftragsvergabe für den Börsianer bei sehr "engen" umsatzschwachen Werten sein, wenn gleichzeitig mehrere unlimitierte Kaufaufträge zusammenkommen und den Kurs in die Höhe ziehen, weil nur ein unzulängliches Angebot vorliegt. In diesem Fall ist es in Grenzfällen möglich, daß der sich ergebende Kursanstieg an einem Tag mehr als 10 oder gar 20% beträgt. Gegensatz: bestens. éE2ÿÿ8T-:$Q8â*4*&Belegschaftsaktien) Beleihungswert von Wertpapieren *Ÿ Berechtigungsschein tNennt man eine Urkunde, die den Bezug neuer Aktien garantiert. Bereinigung von Aktienkursen - (vgl. Adjustierung). Berichtigungsaktien+Ê Berufshandel±Zum Berufshandel gehören jene Personen bzw. Institutionen, die mit dem Handel an der Börse berufsmäßig zu tun haben, also Makler, Händler, Bankenvertreter usw. (vgl. Kulisse). bestens ,ø %bezahlt (als Kurszusatz: b, bz, bez) lBesagt, daß zum angegebenen Kurs alle vorliegenden Aufträge abgewickelt werden konnten (vgl. Kurszusätze).  .bezahlt Brief (als Kurszusatz: bB, bzB, bezB) öBesagt, daß zum angegebenen Kurs alle unlimitierten Aufträge und jene, deren Limit darunter lag, vollständig, die zum festgestellten Kurs limitierten aber nur teilweise ausgeführt werden konnten, weil weiteres Angebot vorlag (vgl. Kurszusätze).  -bezahlt Geld (als Kurszusatz: bG, bzG, bezG) ÷Besagt, daß zum angegebenen Kurs alle unlimitierten Aufträge und jene, deren Limit darunter lag vollständig, die zum festgestellten Kurs limitierten aber nur teilweise ausgeführt werden konnten, weil weitere Nachfrage bestand (vgl. Kurszusätze). Bezugsbedingungen - BezugsfristcDer Zeitraum, innerhalb dessen das Bezugsrecht ausgeübt oder über die Börse verkauft werden kann.  Bezugskurs;Der zum Bezug der neuen (jungen) Aktien festgelegte Kurs.  Bezugsrecht.…Bezugsverhältnis/ Bilanzkurs 0Ú billigst 1à¹ADie Überwachung der Börsensitzung durch den Vorstand der Börse bzw. durch die staatlich bestellten, im Auftrag der obersten Aufsichtsbehörde (Landesregierung) tätig werdenden Aufsichtspersonen (Börsenkommissar). Bei gravierenden Verstößen oder aus besonderem Anlaß kann die Landesregierung die Börse schließen, bei zu erwartenden schwerwiegenden Gefahren für die Gesamtwirtschaft kann eine solche Weisung auch die Bundesregierung erteilen.  AEs regelt den Tätigkeitsbereich und die Organisationsformen der deutschen Börsen und enthält allgemeine Bestimmungen über die deutschen Börsen und ihre Organe, über die Feststellung des Börsenkurses, des Maklerwesens, der Zulassung von Wertpapieren zum Handel usw. †AKennzahl, die die Kursentwicklung eines Wertpapiermarktes oder bestimmter Teilmärkte (Branchen u.ä.) repräsentativ widerspiegeln soll (vgl. Aktienindex). Börsenkommissar - Der von der jeweiligen Landesregierung als oberste Aufsichtsbehörde bestellte Staatskommissar, der die ordnungsgemäße Einhaltung der Rechtsvorschriften an der Börse überwacht und bei allen Sitzungen zugegen sein muß. fCDramatischer Abfall der Börsenkurse innerhalb kurzer Zeit als Vorbote oder Ausdruck einer sich abzeichnenden Angst um eine weltweite Wirtschaftskrise, meistens in Zusammenhang mit entprechenden Entwicklungen am Anleihemarkt (Zinsanstieg). Der erste Börsenkrach dieser Art fand 1929 an der New Yorker Börse statt, er riß alle übrigen Finanzplätze mit sich und läutete die Depression der dreißiger Jahre ein. 1962 und am 19.Oktober 1987 kam es ebenfalls zu einem dramatischen Kurseinbruch an der New Yorker, in der Folge auch an den übrigen Börsen, der einen Rückgang der Kurse in einzelnen Werten von bis zu 30% an einem einzigen Tag bewirkte. Im Gegensatz zum Börsenkrach 1929 erholten sich die Kurse in den beiden anderen Fällen aber relativ schnell, so daß einige Märkte kaum ein halbes Jahr nach dem Ereignis die erlittenen Verluste sogar wieder wettmachen konnten. *BHeißen die an der Börse entweder als amtlich bestellte vereidigte Kursmakler oder als freie Makler tätig werdenden Personen, die Börsengeschäfte vermitteln. Die Kursmakler sind ausschließlich für die amtliche Kursfeststellung der zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zuständig und dürfen Eigengeschäfte nur in sehr begrenztem Umfang durchführen. Freie, nicht vereidigte Makler hingegen dürfen in allen Wertpapieren, gegebenenfalls sogar an mehreren Börsen gleichzeitig vermitteln. Sie sind für den sogenannten geregelten Freiverkehr zuständig. ÂBVor Zulassung eines Wertpapiers zum (amtlichen) Handel an einer Börse hat das entsprechende Unternehmen bzw. das für dieses tätig werdende Kreditinstitut die Öffentlichkeit in bestimmten überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblättern) über die beabsichtigte Einführung an der Börse zu informieren. Dieser Börsenprospekt muß bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. Informationen enthalten zur bisherigen und erwarteten Entwicklung des Unternehmens, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz u.ä. Börsenprospekte, die wissentlich falsche oder stark geschönte Angaben enthalten, können im kritischen Fall zu Ansprüchen geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Beteiligten (Banken o.ä.) führen. @Ist der zumeist in der Anzahl der zu handelnden Stücke angegebene Mindestbetrag, den ein Auftrag aufweisen muß, damit er an einem bestimmten Teilmarkt deÉÀr Börse, insbesondere dem Handel mit fortlaufender Notierung (variabler Handel), ausgeführt werden kann. In der Bundesrepublik beträgt der Börsenschluß für variable Notierungen in der Regel 50 Stück. BDie allgemeine Richtung, die ein Wertpapiermarkt zum gegebenen Zeitpunkt aufweist und in standardisierten Formeln ausgedrückt werden kann. Geläufige Tendenzbezeichnungen: gehalten/behauptet/knapp behauptet/widerstandsfähig (geringe Kursveränderungen); freundlicher/freundlich/fest/fester/sehr fest (ansteigende bis stark ansteigende Kurse); nachgebend/schwächer/schwach /sehr schwach (fallende bis stark fallende Kurse). Halten solche Tendenzen über einen längeren Zeitraum vor, spricht man von einem Börsentrend . —BIst der in der entsprechenden Währungseinheit sich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums sich ergebende Gesamtbetrag der je abgeschlossenen Geschäfte in einem Wertpapier oder am Gesamtmarkt. Solche Umsätze, die aus den Angaben der Makler gewonnen und regelmäßig veröffentlicht werden, sind wichtig bei der Beurteilung der sich jeweils ergebenden Kursnotierung. Es ist anzunehmen, daß ein Kurs dann um so nachhaltiger die allgemeine Marktmeinung widerspiegelt, wenn er bei vergleichsweise hohen Umsätzen zustandegekommen ist, während bei vergleichsweise niedrigeren Umsätzen die Kursnotierung auch sehr zufallsbedingt sein kann. ŠAJene, zum Teil aus Gewohnheitsrecht, aber gegebenenfalls auch ausdrücklich festgelegten Bedingungen, nach denen Börsengeschäfte abgewickelt werden. Sie sind international sehr unterschiedlich, aber für den Anleger von größter Bedeutung, da er nur bei ausreichender Kenntnis der Börsenusancen eines Marktes wissen kann, wie er seine Aufträge im einzelnen aufgeben muß, damit er zum Zuge kommt. YE=ÿÿá<2e> ,*.fÅ,H,0 blue chips êVor allem in den USA gebräuchliche Bezeichnung für Aktien von großen, international bekannten und weltweit bedeutenden Unternehmen, deren Kursentwicklung dort gleichzeitig auch der Berechnung des Dow-Jones-lndex zugrundegelegt wird.  Börse(vgl. WertpapierbörseBörsenaufsicht 3¹ BörsenberichtÉDer laufende oder nach Abschluß der Sitzung von den Nachrichtenagen- turen, den Kursmaklerkammern o.ä. verbreitete Bericht über die Tagesereignisse und vorherrschend gewesenen Tendenzen an der Börse. Börsengesetz (BörsG) 4  Börsenhändler qSind die im Namen und auf Rechnung von Banken an der Börse mit Wert papieren, Devisen o.ä. handelnden Personen.  Börsenindex 5† Börsenkrach6f Börsenmakler 7* Börsenordnung öSie bildet als die von der jeweiIigen Landesregierung genehmigte Satzung die Geschäftsgrundlage der einzelnen Börse und enthält Bestimmungen zur Organisation der Börse, zur Kursveröffentlichung, zur Zusammensetzung und Wahl der Börsenorgane o.ä.)Börsenprospekt, Börsenzulassungsprospekt 8 Börsenschiedsgericht ™Das zumeist aus Mitgliedern des Börsenvorstands bestehende Gremium, das für die Schlichtung von Streitigkeiten aus Börsengeschäften u.ä. zuständig ist.  Börsenschluß9bBörsentendenz, Börsentrend: Börsenumsatz;—Börsenusancen <ŠADas oberste, aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den übrigen Mitgliedern auf die Dauer von drei Jahren gebildete Gremium einer Börse, das für alle an der Börse zu regelnden Belange, insbesondereaber für den ordnungsgemäßen Ablauf der Börsensitzung selbst zuständig ist.  AMeint die Verpflichtung der am Wertpapiergeschäft Beteiligten, alle Aufträge über die Börse zu leiten. Die deutschen Banken haben sich in ihren Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet, sämtliche Kundenaufträge in amtlich notierten Werten über die Börse zu leiten, falls der Kunde nichts anderes bestimmt. Auf diese Weise soll ein möglichst breiter Markt gesichert und eine angemessene Kursfindung ermöglicht werden. †BDie Kreditwürdigkeit eines Schuldners, die sich aufgrund seiner Vermögens- und Einkommensverhältnisse, der Art und Höhe seiner Verschuldung und seiner individuellen Lebensführung u.ä. ergibt. Im internationalen Wertpapiergeschäft besteht vor allem in den angelsächsischen Ländern die Tendenz, die Bonität eines Schuldners (Emittenten) genauer zu klassifizieren und einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. So läßt das in den USA übliche "Rating" sieben bis acht Abstufungsmöglichkeiten von AAA (sehr gute Bonität) bis CA bzw. D zu, die als Kennzeichnungen den von einem Unternehmen ausgegebenen Schuldtiteln (Anleihen o.ä.) beigegeben werden. AEine Falle, in die der mit steigenden Kursen rechnende Anleger aufgrund seiner technischen (Chart-)Analysen bzw. der dabei ermittelten Kaufsignale hineintappt, insofern diese sich nachträglich als Fehleinschätzung erweisen. Gegensatz: bear trap/Bärenfalle. žHBÿÿ0*1Œye"i±Ñe*ø±Börsenvorstand> Börsenzwang?  BogenÄDas bei Aktien aus Gewinnanteilsscheinen (Coupons), bei Anleihen aus Zinsscheinen und dem jeweiligen Erneuerungsschein (Talon) bestehende Wertpapier zur Geltendmachung der entsprechenden Rechte.  bonds>Ist der englische Ausdruck für festverzinsliche Wertpapiere.  bond warrantsŽIst die englische Bezeichnung für Optionsscheine, die zum Bezug bestimmter fest verzinslicher Wertpapiere berechtigen (vgl. Optionsscheine).  BonifikationŠNennt man die an die Banken von den Unternehmen u.ä. zu zahlende Vermittlerprovision für die Unterbringung neu ausgegebener Wertpapiere. Bonität@† Bonus’Eine neben der ausgeschütteten Dividende aus besonderem Anlaß (Jubiläum, besondere Geschäftsentwicklung o.ä.) den Aktionären gewährte Vergütung.  BoomœEin allgemeiner, nachhaltiger Aufschwung in der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung eines Landes mit entsprechender Auswirkung auf die Börse (vgl. Hausse).  Brief (als Kurszusatz (B))§Besagt, daß zum angegebenen Kurs nur Verkaufsangebote im entsprechenden Wertpapier vorlagen, ein Umsatz mangels Nachfrage aber nicht zustande kam (vgl. Kurszusätze).  Broker£In den USA als Börsenhändler tätiger Unternehmer, der im Gegensatz zum Börsenmakler auch Privatkundschaft haben, allerdings nur Effektengeschäfte betreiben darf.  Bruttodividende¢Die Gewinnausschüttung, die sich ohne Abzug der Kapitalertragssteuer (25%) und zuzüglich etwaiger Körperschaftssteuerguthaben ergibt. Gegensatz: Nettodividende.  )bull, bullish, bull market (engl.: Bulle)íDie an der New Yorker und Londoner Börse übliche Bezeichnung für einen mit steigenden Kursen rechnenden, bullish gestimmten Anleger. Der entsprechende Markt wird bull market genannt (vgl.: Haussier). Gegensatz: bear, bearish/ Baissier.  BullenfalleA BundesanleihelAnleihe, die von der Bundesrepublik Deutschland, der Bahn oder der Post ausgegeben werden (vgl.:Anleihen).  BundesanzeigerÛDas offizielle Organ der Bundesregierung, in dem wichtige Entscheidungen, Gesetze usw. veröffentlicht werden. Aktiengesellschaften und Börsen benutzen dieses Organ in der Regel, um ihrer Publizitätspflicht zu genügen. ANicht an der Börse gehandelte zumeist mit jährlich steigendem Zinssatz angebotene Wertpapiere des Bundes. Der Typ A hat eine Laufzeit von sechs Jahren, die Zinszahlung erfolgt jährlich; der Typ B läuft ein Jahr länger, wobei die Zinsen erst am Ende der Laufzeit vergütet werden. DNennt man eine Kaufoption bzw. den dieser zugrundeliegenden Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold o.ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu erwerben. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in Stücken) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) den Bezugswert jederzeit liefern können muß, also etwa in seinem Depot befindliche, veroptionierte Wertpapiere nicht veräußern darf.Dafür erhält er vom Erwerber des call eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines call rechnet mit steigenden Kursen und profitiert daran überproportional. Er verkauft dann entweder seine Option an einen Dritten oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder geringfügig fallenden Kursen. 8CDer cash flow ist eine vor allem in den angelsächsischen Ländern gebräuchliche Kennzahl zur Aktien- bzw.Unternehmensanalyse. Er bedeutet den Zugang an flüssigen Mitteln innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode und ergibt sich im wesentlichen aus der Addition von Jahresüberschuß, Abschreibungen, Veränderungen der langfristigen Rückstellungen, Steuern vom Ertrag und Einkommen. Aus der Höhe des c. und seiner im Laufe der Jahre erkennbaren Entwicklung lassen sich Rückschlüsse ziehen auf das Finanzierungspotential eines Unternehmens.Bezogen auf eine Aktie (cash flow : Anzahl der Aktien) oder auf den Aktienkurs (Aktienkurs : cash flow pro Aktie), erhält man wichtige Kenngrößen, die im Rahmen der Aktienanalyse den Vergleich eines Unternehmens derselben Branche auf nationaler wie internationaler Ebene ermöglichen. ®CAbbildung der Kursentwicklung eines Wertpapiers in grafischer Darstellung. Chartanalyse - Ist die Analyse von Kurvenverläufen und Verlaufsformationen - in der Regel unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Umsätze, jedoch ohne Beachtung fundamentaler Daten oder Entwicklungen - zur Optimierung des eigenen Börsenerfolgs. Anhand von auszumachenden Trends (Primär-, Sekundär-, Tertiärtrend), angenommenen Widerstands- und Unterstützungszonen, Durchschnittslinien, typischen Kursformationen usw. versucht der Chartanalytiker, den günstigsten Zeitpunkt zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers o.ä. ausfindig zu machen. Obwohl der Erfolg dieser Methode bislang weder eindeutig nachgewiesen noch bestritten werden konnte, sollte heute allein schon aufgrund der verbreiteten Anhängerschar eine Disposition an der Börse nie ohne jede Rücksicht auf die gegebene charttechnische Situation des Gesamtmarktes und des Einzelwerts vorgenommen werden. AAufrechnung von Forderungen und Verpflichtungen der am Clearingverkehr Beteiligten (Banken o.ä.). Im inländischen Wertpapierhandel geschieht dies im Effektengiroverkehr über Wertpapiersammelbanken, bei grenzüberschreitenden Transaktionen durch entsprechende Clearingstellen. ÛBBesonders in den angelsächsischen Ländern vorkommender, hierzulande untersagter Fonds einer Investmentgesellschaft, dessen Mittel durch eine bestimmte, von vornherein begrenzte Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nicht nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen (Inventarwert), der sich aus dem Barvermögen und dem jeweiligen Kurswert der vom Fonds erworbenen Wertpapiere ergibt. Vielmehr unterliegt er der freien Preisbildung, so daß er, gemessen am Inventarwert, je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Aufgeld gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem closed-end-fund nicht. Gegensatz: open-end-fund. AEnglische Bezeichnung für Wandelanleihen. Sie räumen dem Eigentümer das Recht ein, diese Anleihen bei Eintritt bestimmter Bedingungen (z. B. Erreichen eines bestimmten Termins) in einem festgelegten Umwandlungsverhältnis in Aktien des Unternehmens zu tauschen. .ANennt man die Vermittlerprovision des Maklers bei Abschluß eines Börsengeschäfts. Sie wird in der Regel in Promille des Kurswerts (bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert) berechnet und liegt bei am amtlichen Markt gehandelten Aktien und Bezugsrechten zur Zeit bei 0,8 Promille (vgl. Spesen). AIm weiteren Sinne der Ort, an dem Wertgegenstände, z. B. Wertpapiere, aufbewahrt werden. Im Wertpapiergeschäft diese Wertpapiere selbst, die auf einem gesonderten Konto, dem D.-Konto, verbucht und für den Kunden einer Bank gegen eine entsprechende Gebühr verwaltet werden. ¬ELÿÿ6í&ö$2¬6±$åBundesschatzbriefC Bundesschatzwechsel¥Kurzfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand, die nicht vom Privatanleger, sondern nur von Banken und institutionellen Anlegern erworben werden können. callD cash flowE8chartF® ChartistüAnhänger der Chartanalyse als der für ihn wichtigsten Methode, anhand von grafischen Kurs- Verlaufskurven günstige Ein- und Ausstiegszeitpunkte in einem Börsenwert auszumachen - idealtypischerweise ohne jede Rücksicht auf sonstige fundamentale Daten.  CharttechniklDas bei der Chartanalyse speziell verwendete Verfahren, z. B. nach der sogenannten Point & Figure-Methode. ClearingGclosed-end-fundHÛ common sharesFIn den angelsächsischen Ländern übliche Bezeichnung für Stammaktien. convertible bondsI Coupon£Der einem festverzinslichen Wertpapier bei Aushändigung der effektiven Stücke beigegebene Zinsschein, gegen dessen Vorlage die fälligen Zinsen ausgezahlt werden.  Couponsteuer˜Ist die bei Einlösung von Coupons einbehaltene Kapitalertragssteuer auf Zinseinkünfte aus Inlandsanleihen, die sich im Besitz von Ausländern befinden. CourtageJ.DepotK DepotauszugëDie in der Regel am Jahresende von der Bank ihren Kunden zugestellte Aufstellung ihres Wertpapierbestands mit Angaben über die vorhandenen Stückzahlen, die gegebenen Einzelkurse am Stichtag und den Gesamtwert des Wertpapiervermögens. ŽCDie 1957 errichtete Notenbank der Bundesrepublik Deutschland und Berlins mit Sitz in Frankfurt und ihren Hauptverwaltungen (Landeszentralbanken) in den einzelnen Bundesländern. Organe der DB sind der Zentralbankrat (bestehend aus den Präsidenten der Landeszentralbanken), der Bundesbankpräsident, das Direktorium und die Vorstände der einzelnen Landeszentralbanken. Die Hauptaufgabe der DB liegt in der Regelung der Geld- und Kreditversorgung der Wirtschaft nach der Maßgabe, die Währung nach außen zu sichern, ihre Kaufkraft im Inland zu erhalten und die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Dies geschieht in erster Linie über die Regelung der Diskont-, Lombard- und Mindestreservesätze sowie über ihre Eingriffe (Interventionen) am Devisen-, Geld- und Kapitalmarkt (Offenmarktpolitik). Von Weisungen der Bundesregierung oder anderen staatlichen Stellen ist die DB unabhängig. AIst der Name des größten eingetragenen Aktionärsvereins in der Bundesrepublik, der sich in besonderer Weise um die Förderung der Wertpapieranlage und die Vertretung der Interessen von Wertpapierbesitzern verdient gemacht hat. Anschrift: Humboldtstraße 9, 4000 Düsseldorf. åADer Ort, an dem fremde Währungen im amtlichen Markt gehandelt werden. In der Bundesrepublik befinden sich solche Devisenbörsen in Frankfurt (Leitbörse), Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München, wobei die amtlichen Tageskurse zum sogenannten Fixing gegen 13 Uhr unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank in Frankfurt ermittelt und an allen fünf Börsenplätzen gleichlautend notiert werden. Außerbörslich handeln die Banken Devisen untereinander in erheblichem Umfang im Telefonverkehr. îBIst der im Devisenhandel ermittelte Preis für eine ausländische Währung, der in der Regel als Brief- und Geldkurs gestellt wird. Er bildet sich für die amtlich notierten Währungen im amtlichen Handel als Ergebnis von Angebot und Nachfrage und unter Mitwirkung der Bundesbank. Bei festen Wechselkursen, wie sie etwa zwischen den Währungen der EG-Länder gelten, ist die Bundesbank an bestimmten "lnterventionspunkten" verpflichtet, in den Markt einzugreifen, um die Währung innerhalb der vereinbarten "Bandbreite" zu halten. Bei freien Wechselkursen interveniert sie gelegentlich auf ähnliche Weise, um ihrer eigenen Währungspolitik Nachdruck zu verleihen und allzu große,plötzliche Kursschwankungen im Interesse der eigenen Wirtschaft zu verhindern. @Das D. ist ein Handelsgeschäft zwischen zwei Kontrahenten mit der Maßgabe, einen festgelegten Betrag in ausländischer Währung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem vorher festgelegten Kurs abzunehmen bzw. zu liefern. Im Gegensatz zum Devisenoptionsgeschäft, bei dem der Käufer einer Kauf- oder Verkaufsoption selbst entscheiden kann, ob er diese Option überhaupt ausüben will, übernehmen die Kontrahenten beim D. eine Erfüllungspflicht. D.e dienen in der Regel zur Absicherung von Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Waren- oder Finanzierungsgeschäften, die in ausländischen Währungen ,Àzu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. AEinwand von nicht börsentermingeschäftsfähigen Anlegern gegen Nachschußforderungen von Banken, Brokern usw., mit denen trotz fehlender Börsentermingeschäftsfähigkeit solche Geschäfte abgeschlossen worden sind. Nach 53 Börsengesetz sind börsentermingeschäftsfähig nur Vollkaufleute, Börsenleute, die Börsengeschäfte berufsmäßig betreiben, und Ausländer (vgl. auch: Termineinwand).  ISÿÿY<Š]Õ,­*>4áõ Depotprüfung¸Die jährlich von vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ernannten Fachkräften im Schutzinteresse der Kunden durchgeführte Überprüfung des Depot- und Effektengeschäfts einer Bank.  DepotstimmrechtóDas im Einzelfall nach genau spezifizierten Weisungen oder mittels einer Pauschalerklärung des Aktionärs der depotführenden Bank eingeräumte Recht zur Stimmabgabe im Rahmen der Hauptversammlung eine Aktiengesellschaft (vgl. Hauptversammlung). Depression÷Ein im Zuge eines anhaltenden konjunkturellen Niedergangs (Rezession) stattfindender massiver Einbruch in der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung, zumeist mit erheblichen Auswirkungen auch auf die übrigen Bereiche des menschlichen Zusammenlebens.  DeregulierungÆNennt man den Abbau staatlicher Vorschriften, Einschränkungen und Behinderungen an den Kapitalmärkten und die damit einhergehende Öffnung dieser Märkte für den international orientierten Investor. Deutsche Bundesbank MŽ;Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW)N @Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA)ÔDie DVFA ist ein Zusammenschluß von Wirtschafts- und Bankfachleuten, die sich zum Ziel gesetzt haben, einheitliche Methoden zur Analyse und Bewertung von Aktiengesellschaften zu entwickeln (vgl. DVFA-Ergebnis).  DevisenëNennt man alle ausländischen Währungen, insofern sie als Guthaben oder Wertpapiere (z. B. auch Schecks und Wechsel) Forderungen gegenüber dem Ausland darstellen. Dazu zählt nicht ausländisches Bargeld, das als Sorten bezeichnet wird.  DevisenbörseOå Devisenhandel›Der an der Devisenbörse, im wesentlich größeren Umfang aber im außerbörslichen Verkehr unter den Banken stattfindende Handel mit ausländischen Währungen.  DevisenkursPî DevisenoptionsscheineÏSpezielle Form der Optionsscheine, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Laufzeit) nicht den Bezug von Aktien o.ä., sondern den von Währungseinheiten zu einem bestimmten Kurs (Basispreis) verbriefen. DevisentermingeschäftQDifferenzeinwandR Disagio ­Abgeld, meistens in Prozent ausgedrückt, um das z. B. der Ausgabekurs eines Wertpapiers über einem bestimmten Normpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt. Gegenteil: Agio.  Diskont³Vorgenommener Abzug von Zinsen auf einen später fällig werdenden Betrag, z. B. bei vor Fälligkeit bei der Bank eingereichten Wechseln, bei Finanzierungs-Schätzen des Bundes o.ä. aCIst der Zinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank bzw. ihre Niederlassungen in den einzelnen Ländern (Landeszentralbanken) Wechsel ankauft, die ihr von den Banken angeboten werden. Die Banken können sich auf diese Weise kurzfristig Liquidität verschaffen, in dem sie die von ihren Kunden entgegengenommenen und mit einem höheren Zinssatz diskontierten Wechsel mit einem niedrigeren Zinssatz an die Bundesbank abgeben. Da der von der Bundesbank festgelegte Abrechnungssatz nur für dieses Weiterveräußerungsgeschäft mit den Banken gilt, müßte eigentlich vom Rediskontsatz gesprochen werden. Der D. hat in der Regel erheblichen Einfluß auf die Zinsentwicklung auch des übrigen Finanz- und Kapitalmarkts und ist für die Bundesbank daher eines der schärfsten Instrumente zur Steuerung der allgemeinen Liquidität, Preisstabiliät und übrigen wirtschaftlichen Entwicklung. ßCIst der ausgezahlte Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft, zumeist in DM pro Stück oder in Prozent vom Nominalwert angegeben. Je nach Gewinnentwicklung kann diese D. einmal höher, ein anderes Mal niedriger ausfallen oder gar bei besonders ungünstiger Geschäftsentwicklung ganz wegfallen. In der Bundesrepublik wird sie in der Regel jährlich, im Ausland häufig auch quartalsweise gezahlt. Man unterscheidet zwischen der Netto-Dividende, das ist der Betrag, der nach Abzug der Kapitalertragssteuer und ohne Körperschaftssteuerguthaben dem Aktionär direkt gutgebracht wird, und der Brutto-Dividende; in diesem Betrag sind die 25%ige Kapitalerstragssteuer und etwaige Körperschaftssteuerguthaben noch enthalten. Aus der Höhe der Dividende im Vergleich zum jeweiliger Aktienkurs läßt sich die Dividendenrendite ermitteln. Sie ist eine unter konservativen Anlagegesichtspunkten bedeutende Kennzahl, insofern sie einen Vergleich mit der am übrigen Kapitalmarkt erzielbaren Verzinsung erlaubt. ŠBSie gibt an, wie sich ein angelegtes Kapital unter Zugrundelegung des jeweils gültigen Börsenkurses einer Aktie und einer bestimmten Dividende verzinst. Berechnungsformel: (Dividende x 100) : Aktienkurs. Die Höhe dieser Verzinsung konkurriert mit der am übrigen Kapitalmarkt erreichbaren Zinshöhe. Dadurch ist ein Vergleich eines Investments in Aktien mit dem in festverzinslichen Wertpapieren möglich. In Börsenphasen mit nachgebendem Trend sind aus diesem Grund im allgemeinen Werte mit hoher Dividendenrendite weniger stark gefährdet als andere, insofern ihr Abschwungspotential aufgrund ihrer relativ hohen Dividendenrendite begrenzt erscheint. ADoppelminusankündigung (++,--) - Kurszusätze im vorbörslichen oder börslichen Handel, die eine Veränderung des Wertpapierkurses nach oben (Plus) oder unten (Minus) um mindestens 10% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisieren (vgl. Kurszusätze). AErgebnisberechnung nach der Formel der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung, die einen exakten Vergleich zwischen verschiedenen Aktiengesellschaften ermöglichen soll und den Jahresgewinn eines Unternehmens, korrigiert um etwaige Sondereinflüsse, widerspiegelt. ;GYÿÿ*&6!} ´YU(]Ý.I`à DiskontsatzTa DividendeUßDividendenrenditeVŠ Dividendenabschlag³Bei Börsenkursen der rein rechnerische Kursrückgang aufgrund der vorgenommenen Gewinnausschüttung am Tag der Auszahlung. Die Kurse werden an diesem Tag "ex Div(idende)" notiert.  DividendengarantieŠDie häufig bei Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingegangene Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Zahlung einer bestimmten Dividende.  DividendenscheinpDer auf dem Bogen einer Aktie abgedruckte Berechtigungsschein zur Auszahlung der Dividende an den Überbringer.  DividendenwerteHAktien, Genußscheine o.ä. Wertpapiere, auf die Dividende gezahlt wird.  Dollar-Anleihen„Festverzinsliche Wertpapiere in US-Dollar von amerikanischen oder international agierenden Emittenten (Staat, Banken, Wirtschaft).  DoppelbesteuerungsabkommenøAbkommen zwischen der Bundesrepublik und einem anderen Land, nach dem auf ausländischen Wertpapierbesitz im Ausland bereits angefallene Steuern auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividende usw.) auf die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet werden.  DoppelplusW Doppelwährungsanleihen~Anleihen, bei denen in der Regel Ausgabe- und Zinszahlungswährung einerseits, Tilgungswährung andererseits verschieden sind.  Dow Jones Index (DJI)ŸBedeutendster Aktienindex der westlichen Welt, in dem die Kursentwickung der 30 wichtigsten amerikanischen Börsenwerte zum Ausdruck kommt (vgl. Aktienindex).  DVFA-ErgebnisX ECUÌEuropean Currency Unit, die europäische Währungseinheit, die sich aufgrund eines sogenannten Währungskorbs, in dem alle europäischen Währungen mit einem festen Betrag eingebracht worden sind, berechnet.  Effekten%Ältere Bezeichnung für Wertpapiere.  Emissionsinstitut\Die federführende (konsortialführende) Bank, die die Ausgabe neuer Wertpapiere durchführt. ÜCEin für den Käufer und Verkäufer von Wertpapieren mitunter besonders schwieriger Markt, insofern die durchschnittlichen Tagesumsätze in einem bestimmten Wert relativ niedrig sind, so daß größere Aufträge häufig nicht an einem einzigen Börsentag untergebracht werden können. Die Ursache dafür kann darin liegen, daß sich der überwiegende Anteil der überhaupt verfügbaren Wertpapiere in wenigen, festen Händen befindet; sie kann aber auch einfach damit zu tun haben, daß die ausgegebene Anzahl der Wertpapiere vergleichsweise gering ist. Enge Märkte müssen den Börsianer zu besonders großer Sorgfalt veranlassen; insbesondere verlangen sie eine strenge Limitierung der Aufträge oder eine Verteilung auf mehrere Termine, um gegen plötzliche, zufällige Schwankungen gewappnet zu sein. Betrifft diese Marktenge nicht nur einen Einzelwert, sondern die Gesamtsituation der Börse selbst, spricht man auch von einer "engen Börse", manchmal sogar mit abwertendem Unterton von einer "Exotenbörse". ºADer Verbund, in dem über die europäische Währungseinheit ECU als Bezugspunkt die Währungen der EG-Staaten aneinander gekoppelt sind. Um einen bestimmten Mittelkurs herum dürfen die Währungen der EG-Staaten nur in einer "Bandbreite" von 2,25% (ausnahmsweise auch 6%) in beide Richtungen schwanken (oberer, unterer Interventionspunkt), ehe die Notenbanken verpflichtet sind, in den Markt kursstabilisierend einzugreifen (vgl. Interventionen). _ANennt man jene Wertpapiergeschäfte, bei denen die Bank lediglich als Kommissionär auftritt und also im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden handelt. Dies ist bei allen Geschäften der Fall, die über den amtlichen Handel und den geregelten Markt laufen. In allen anderen Fällen handelt die Bank üblicherweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. ÅAIst ein Kredit, bei dem der Inhaber der Effekten seinen Wert-papierbestand als Sicherheit der Bank verpfändet. Da der jeweilige Wert dieses Bestandes je nach Kursentwicklung der Einzelwerte an der Börse mitunter erheblichen Schwankungen unterworfen ist, werden die Wertpapiere nicht mit ihrem vollen Kurswert als Sicherheit anerkannt, sondern immer nur mit gewissen, in Prozenten des jeweiligen Kurswertes angegebenen Abschlägen (vgl. Beleihungswert). à Emittent}Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaft usw., die Wertpapiere ausgeben und für die darin verbrieften Rechte haften.  enger MarktZÜ Erneuerungsschein{(Talon) Berechtigungsscheln zur Aushändigung neuer Zins- oder Dividendenscheine, sobald die alten Kupons verbraucht sind.  EröffnungskursHDer bei Beginn der Börse im variablen Handel festgestellte erste Kurs.  eskomptierendEin erwartetes Ereignis (z. B. Dividendenanhebung, Zinssenkung usw.) im Kurs bereits vorwegnehmen.  Eurobonds,Sind die am Euromarkt gehandelten Anleihen. Euromarkt¯Der unter Banken und Großunternehmen im wesentlichen im europäischen Raum beheimatete, nicht ortsgebundene Markt für den Handel mit fest und variabel verzinslichen Anleihen.  Euro-NotesENennt man die am Euromarkt gehandelten kurzfristigen Schuldscheine. !Europäisches Währungssystem (EWS)[º exB, ex BR¾Wie "ex Bezugsrecht" als Kurszusatz, besagt, daß eine Aktie an diesem Tag erstmals ohne das aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhung dem Altaktionär zustehende Bezugsrecht notiert wurde.  ex BAìWie "ex Berichtigungsaktien" als Kurszusatz, besagt, daß eine Aktie an diesem Tag erstmals ohne das aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln dem Altaktionär zustehende Recht auf Berichtigungsaktien notiert wurde.  exD, exDivWie "ex Dividende" als Kurszusatz, besagt, daß eine Aktie an diesem Tag erstmals ohne die dem Altaktionär zustehende Dividende notiert wurde.  Effektengiroverkehr‘Die im Clearing stattfindende, quasi ohne Austausch tatsächlicher Stücke vorgenommene Verrechnung von Wertpapiergeschäften zwischen den Banken. Effektenkommissionsgeschäfte\_Effektenlombardkredit]Å effektive Stücke]Tatsächlich physisch vorhandene Wertpapiere mit Mantel, Bogen, Zins- oder Dividendenschein. /ADie tatsächliche Verzinsung, die ein Wertpapier unter Berück-sichtigung aller Ankaufs- und Verkaufsgebühren, des Erwerbs- und Rückzahlungskurses, eventueller Ab- oder Aufschläge (Agio, Disagio), der Laufzeit und der Form der Tilgung usw. erbringt. Gegensatz: Nominalverzinsung (vgl. dagegen: Rendite). ŠADer auf Rechnung und Konto der Kreditinstitute vorgenommene Handel mit Wertpapieren. Geht ein Wertpapiergeschäft in einem am amtlichen Markt gehandelten Wert auf Aufträge von Kunden zurück, unterliegt er in der Regel dem Börsenzwang, falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat. In diesem Fall wäre es der Bank untersagt, den Kunden unter Umgehung der Börse aus eigenen Beständen zu bedienen. .BIm Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelter Kurs. Bei Wertpapieren, die auch zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursfeststellung etwa nach Ende der ersten Börsensitzung. Der Einheits- oder Kassakurs ist für alle Börsenaufträge maßgebend, die eine bestimmte Stückzahl (in der Regel 50 Stück oder ein Vielfaches davon) nicht erreichen, die auf Kundenwunsch ausdrücklich zum Kassakurs abgerechnet werden sollen oder Wertpapiere betreffen, die gar nicht zum variablen Handel zugelassen sind. žAWechselkurse, die aufgrund von Vereinbarungen in einem festgelegten, nur in relativ engen "Bandbreiten" schwankenden Verhältnis zueinander stehen und gegebenenfalls durch Eingriffe der Notenbanken der beteiligten Länder auf den Devisenmärkten innerhalb dieser Bandbreite gehalten werden sollen. Von Zeit zu Zeit müssen die festgelegten "Paritäten" überprüft, unter Umständen verändert werden (Auf- oder Abwertung AHeißen die nicht an der Börse gehandelten Schuldverschreibungen des Bundes mit Laufzeiten von ein und zwei Jahren, bei denen die anfallenden Zinsen im voraus vergütet, also gleich beim Erwerb vom Rückzahlungs- bzw. Einlösungswert abgzogen werden (Diskont). –AWechselkurse die nicht - wie etwa im Europäischen Währungssystem - in einem festen Verhältnis zueinander stehen, sondern sich frei am Devisenmarkt nach Angebot und Nachfrage bestimmen. Beispiel: Dollar/DM, Dollar/Yen. Allerdings wird die Kursbildung auch in diesen Fällen durch gelegentIiche Eingriffe der Notenbanken in die eine oder andere gewünschte Richtung beeinflußt. Gegensatz: feste Wechselkurse. GBAnleihen mit keinem festen, sondern einem variablen Zinssatz. Je nach gewählter Bezugsgröße wird der Zinssatz, zumeist in Abständen von einem halben Jahr, den neuen Gegebenheiten auf dem Kapitalmarkt angepaßt, so daß die Kurse solcher Anleihen vergleichsweise geringen Schwankungen unterworfen sind.Wegen dieses geringeren Kursrisikos rentieren solche Anleihen aber im allgemeinen unter vergleichbaren Anleihen mit festem Zinssatz. Die Bedeutung der FRN hat in den letzten Jahren stark zugenommen, und sie machen inzwischen fast ein Drittel des internationalen Anleihenmarktes aus. ãAHeißen die von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwalteten Sondervermögen, die in Immobilien, Wertpapieren o.ä. angelegt sind. Man unterscheidet zwischen offenen Fonds (open-end-fund) und geschlossenen Fonds (closed-end-fund). Die letztere Form, bei der der Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme seiner Anteile hat, ist in den angelsächsischen Ländern geläufig, in der Bundesrepublik aber verboten (vgl.offene/geschlossene Fonds; open-end/closed-end-fund). œADie im variablen Wertpapierhandel stattfindende Form der Notierung, bei der es zu einer laufenden, sich je nach den eingehenden Aufträgen richtenden Kursbildung kommt. Soweit nichts anderes vom Kunden bestimmt, werden alle Aufträge mit einem vorgeschriebenen Mindestvolumen von 50 Stück und dem Vielfachen davon zum nächstmöglichen Zeitpunkt am variablen Markt abgewickelt (vgl. Kassa-Notierung, Einheitskurs). jADer für Geschäfte im geregelten Freiverkehr zuständige Makler. Er handelt nicht für Endkunden der Bank, sondern nur für die Banken selbst und darf - im Gegensatz zum amtlichen Makler - neben seiner Vermittlungstätigkeit auch umfängliche Geschäfte auf eigene Rechnung betreiben. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist seine Zulassung an der entsprechenden Börse. @iÿÿ8*)@\ä™>ÝJmF@DEffektivverzinsung_/ Eigenhandel`Š eindeckenþHat ein Börsianer z. B. Aktien verkauft in der Hoffnung, sie bei einem erwarteten Kursabschwung billiger erwerben zu können (Leerverkauf), muß er diese Leerpositionen baldmögli¾Ächst glattstellen, indem er sich mit den entsprechenden Papieren "eindeckt". Einheitskurs/Kassakursa. EmissionõNennt man die Ausgabe neuer Wertpapiere (Aktien, Anleihen usw.), die in der Bundesrepublik im wesentlichen unter Einschaltung der Kreditinstitute erfolgt, welche sich zu diesem Zweck mit anderen Instituten zu einem Konsortium zusammenschließen.$feste Wechselkurse/Währungsparitätenbž festverzinsliche WertpapiereSIm Gegensatz zu Aktien Wertpapiere mit einem garantierten Ertrag (vgl. Anleihen).  financial futures’Ist der angelsächsische Ausdruck für Termingeschäfte in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen (vgl. Termingeschäft). Finanzierungs-Schätzec Fixing®Im Fixing an der Frankfurter Devisenbörse werden börsentägig gegen 13 Uhr die Kurse für die amtlich notierten Währungen unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank ermittelt. flexible/freie Wechselkursed– floatingDas Treibenlassen der Wechselkurse ohne irgendwelche Eingriffe, um den tatsächlichen Marktpreis für die einzelnen Währungen ausfindig zu machenfloating rate notes (FRN)eGFondsfãFortlaufende NotierunggœFreier Makler/FreimaklerhjAEine einem Arbeitnehmer vom Finanzamt zur Vorlage bei dessen Bank ausgestellte Bescheinigung, wonach dieser aufgrund seines eine bestimmte Grenze nicht übersteigenden Einkommens bei anfallenden Dividendenzahlungen von der ansonsten einbehaltenen Körperschaftssteuer befreit ist. ÍBIst der Handel in amtlich nicht notierten Werten, wobei der ungeregelte im Gegensatz zum geregelten Freiverkehr im wesentlichen als Telefonverkehr außerhalb der Börse stattfindet. in diesen Handel eingeführten Wertpapiere bzw. Unternehmen unterliegen anderen, in der Regel nicht so strengen Anforderungen wie im amtlichen Handel oder dem geregelten Markt. Mitunter hat die Einführung eines solchen Wertes in den Freiverkehr auch lediglich mit dem vergleichsweise geringen Umfang der Emission oder der Größe des Unternehmens zu tun, ohne etwas über die wirkliche Qualität dieses Unternehmens selbst auszusagen. Bei Börsenaufträgen im Freiverkehr besteht im Gegensatz zum amtlichen Markt kein Anspruch auf Ausführung. qAMethode der Aktienanalyse, die den gegebenen fundamentalen Daten eines Unternehmens (Gewinn, Cash-flow, Kostenstruktur, Ertragskraft, Zukunfts-aussichten usw.) besondere Bedeutung beimißt und auf dieser Ebene die ermittelten Kennzahlen verschiedener Unternehmen derselben Branche miteinander vergleicht, um zwischen gegebenen Anlagealternativen entscheiden zu können. KAKennzahl, die zur Bewertung von Optionsscheinen verwendet wird. Der gearing factor gibt die prozentuale Veränderung des Optionsscheinkurses bei einprozentiger Veränderung des Aktienkurses wieder, wobei angenommen wird, daß sich das bestehende prozentuale Aufgeld des Optionsscheins nicht verändert (vgl. Optionsscheine, Aufgeld). ODVon der Bundesbank nach unterschiedlichen Gesichtspunkten definiertes und im Zuge ihrer Geld(mengen)politik angestrebtes Geldvolumen. Geldvolumen M-1 = Bargeldumlauf ohne Kassenbestände der Banken, aber einschließlich Sichteinlagen inländischer Nichtbanken. M-2 = Geldvolumen M-1 zuzüglich Termingelder inländischer Nichtbanken mit Laufzeiten unter vier Jahren. M-3 = Geldvolumen M-2 zuzüglich Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Die Bundesbank ist in ihrer Geld(mengen)politik daran interessiert, die Liquidität der Wirtschaft zu sichern, ohne die Geldwertstabilität aus dem Auge zu verlieren. Um diese Ziele zu erreichen, definiert sie in periodischen Abständen bestimmte Zielkorridore, innerhalb derer sich das Wachstum der verschiedenen Geldmengen bewegen soll. Schießen die Geldvolumina über diese Grenzen hinaus, ist die Bundesbank bestrebt, Liquidität durch entsprechende Maßnahmen, z. B. die Erhöhung der Mindestreservesätze der Banken, die Anhebung der Leitzinsen o.ä., abzuschöpfen oder im umgekehrten Fall zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. hAStehen als Anlageform zwischen Aktie und festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur das Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite festverzinslicher Wertpapiere. ¨BSeit 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem amtlichen Markt nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet werden kann. In manchen Fällen wird er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgt hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des amtlichen Marktes. Der geregelte Markt bietet vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse, da das Mindestkapital hier nur 500.000 DM oder ein Stückevolumen von mindestens 10.000 Aktien betragen muß. èFqÿÿêH*8Yѱe2q8,¥4 FreijahreiDie bei festverzinslichen Wertpapieren festgelegte Zeit, in der noch keine Tilgung der Anleihe erfolgt. Freistellungsbescheinigungj FreiverkehrkÍFundamentalanalyselq FundamentalistµAnhänger der Fundamentalanalyse als der für ihn wichtigsten Methode zur Beurteilung der Kurschancen eines Aktienwertes oder Gesamtmarktes (vgl. Aktienanalyse, Fundamentalanalyse).  FusionÍDie nach 339ff. stattfindende Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem einzigen, wobei das eine das Vermögen des anderen aufnimmt oder beide ihr Vermögen in eine neue Aktiengesellschaft einbringen.  futuresêAllgemeine Bezeichnung für spezifische Terminkontrakte, z.B. Aktien-indexterminkontrakte, Zinsterminkontrakte, Devisenterminkontrakte, aber auch solche Kontrakte auf Waren (Edelmetalle, landwirtschaftliche Produkte, Rohstoffe usw.).  G¨Wie "Geld" als Kurszusatz, besagt, daß zum angegebenen Kurs nur Kaufaufträge im entsprechenden Wertpapier vorlagen, ein Umsatz mangels Angebot aber nicht zustandekam.  GalerieDie Tribüne im Börsensaal oberhalb des Parketts, von der aus private Börsenbesucher den Wertpapierhandel mitverfolgen können (vgl. Parkett) . gearing factor mK Geldmarktpapiere‰Die am Geldmarkt gehandelten kurzfristigen Schuldtitel, insbesondere die der öffentlichen Hand (Schatzwechsel, Schatzanweisungen usw.). Geldmenge/-umlauf nO Genußscheineoh geregelter FreiverkehrMarktsegment an der Wertpapierbörse, in dem Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten von Freimaklern abgewickelt werden (vgl. Freiverkehr). geregelter Marktp¨ GesamtfälligkeitnZeitpunkt, an dem eine Schuld, insbesondere die aus aufgelegten Anleihen, in einer Summe zurückgezahlt wird. jBDer neuerdings auch durch einen Lagebericht und einen entsprechenden Anhang zum Jahresabschluß ersetzbare Bericht zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung einer Abrechnungsperiode. Er muß innerhalb von drei Monaten nach Beginn des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand erarbeitet und den Abschlußprüfern vorgelegt werden. Da er wichtige Hinweise auf die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens gibt, ist er eine der wichtigsten Informationsquellen für den Aktionär und steht im Mittelpunkt der Beratungen der Hauptversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan der Aktiengesellschaft. üAAls Kurszusatz, kann besagen, daß weder Kauf- noch Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung vorgelegen haben; daß eine Streichung auf Veranlassung der Zulassungsstelle erfolgt ist, weil der Emittent die vorgeschriebenen Publikationspflichten nicht erfüllt hat; daß ein anderer wichtiger Grund für die Streichung vorlag. Wenn der Kurs wegen überwiegender Nachfrage gestrichen worden ist, erfolgt die Notierung als "-G", bei überwiegendem Angebot heißt sie "-B" (vgl. Kurszusätze). -ADas beim zuständigen Amtsgericht geführte, für jedermann bei glaubhaft gemachtem Interesse einsehbare Verzeichnis über die Grundstücke der entsprechenden Region. Insbesondere gibt es Aufschlüsse über die Art und Lage dieser Grundstücke, über die Eigentumsverhältnisse, über mögliche Belastungen usw. \ADer außerhalb der Börse stattfindende Handel mit neu emittierten Wertpapieren, bevor diese geliefert (und abgerechnet) werden können. Wegen des mitunter mehrere Monate dauernden Zeitraums bis zur ersten offiziellen Notierung bzw. der erfolgten Abrechnung bietet dieser Handel dem Anleger Spekulations-möglichkeiten quasi ohne Einsatz von Kapital. ANennt man eine Währung, die gegenüber anderen Währungen eher ein Aufwertungspotential besitzt, weil sie sich von diesen zum Beispiel wegen einer anhaltend geringen Preissteigerungsrate unterscheidet und also stabiler als andere Währungen ist. Gegensatz: schwache Währung. eCVersammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlußorgan.Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der HV berechtigt; soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite geht (Satzungsänderungen,Kapitalerhöhungen, Auflösung der AG o.ä.); diese schreiben eine Zustimmung von 75% des bei der Beschlußfassung anwesenden Kapitals vor. žANennt man den Börsianer, der auf ein Steigen der Wertpapierkurse über einen mittleren bis längeren Zeitraum setzt und seine Anlagestrategie durch entsprechende, bei anhaltender Hausse gewinnbringende Transaktionen gestaltet. Besonders wirksame Strategien ergeben sich hier aus der Ausnutzung sogenannter Hebeleffekte, wie sie in der Regel beim Kauf von Kaufoptionen (call) oder auch von Optionsscheinen bestehen. êBVor allem im Zusammenhang mit der Bewertung von Optionsscheinen und Optionen gebräuchliche Kenngrößen. So würde ein dreifacher Hebel bei einem Optionsschein besagen, daß für diesen Optionsschein nur ein Drittel dessen investiert werden muß, was der entsprechende Bezugswert (also etwa eine bestimmte Aktie) kostet. Je größer dieser Hebel, desto größer auch der damit verbundene Hebeleffekt. Bei einem dreifachen Hebel des Optionsscheins und einem niedrigen Aufgeld dieses Scheins kann man im Normalfall davon ausgehen, daß der Kurs dieses Optionsscheins sich ungefähr um diesen Faktor gegenüber einer Veränderung des Bezugswerts verändert. Berechnungsformel: aktueller Hebel = Aktienkurs : (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs) (vgl.leverage). ÅEzÿÿ40Ѹ 5&L>.>É…$<Geschäftsberichtrjgestrichen (-)sü GewinnanteilsscheinpDer auf dem Bogen einer Aktie abgedruckte Berechtigungsschein zur Auszahlung der Dividende an den Überbringer.  Gewinnmitnahmen¢Börsentendenz, die aufgrund vorangegangener Kurssteigerungen die Anleger veranlassen, die aufgelaufenen Gewinne durch Verkauf ihrer Wertpapiere sicherzustellen.  GlattstellungLDie Lösung eines eingegangenen Börsengeschäfts durch Verkauf der Position.  Gratisaktien´Irreführende Bezeichnung für Berichtigungsaktien, die dem Aktionär nicht gratis gegeben werden, sondern aus Gesellschaftsmitteln stammen, an denen er ohnehin schon beteiligt war.  Großaktionär¾Ist die Bezeichnung für Teilhaber an einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen Einfluß ausüben können.  Grundbucht- Grundkapital(vgl. Aktienkapital). Handel per Erscheinenu\ harte WährungvHauptversammlung (HV)we HausbankçDas Kreditinstitut, mit dem ein Unternehmen die engsten Geschäfts-beziehungen unterhält und das im Zuge von Kapitalerhöhungen o.ä. bei einer Aktiengesellschaft in der Regel auch das zu solchen Zwecken gegründete Konsortium führt.  Hausse˜Nachhaltiger Anstieg der Wertpapierkurse einzelner Marktbereiche oder des Gesamtmarktes über einen mittleren bis längeren Zeitraum. Gegensatz: Baisse. HaussierxžHebeleffekt/-wirkungyêÐANennt man die Absicherung von Kurs-, Währungs-, Preisrisiken o.ä. durch den Abschluß eines Options-oder Termingeschäfts, das hinsichtlich seiner Art und des Umfangs die Risiken des Grundgeschäfts weitgehend abdeckt. So könnte ein Anleger zum Beispiel eine hochverzinsliche, zwei Jahre laufende US-Dollaranleihe gegen DM erwerben und zum selben Zeitpunkt den entsprechenden Gegenwert über eine Dollar-Verkaufsoption zum Tilgungstermin gegen Kursrisiken absichern. .ANennt man ein gem. 1113ff. BGB bestelltes, ins Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht, das es dem Gläubiger erlaubt, sich wegen einer bestehenden, aber nicht erfüllten Forderung aus dem Grundstück zu befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die Hypothek das Bestehen einer Forderung voraus. 5AAnleihen, deren Tilgung oder Zinssatz nicht von vornherein festliegt, sondern sich am jeweiligen Fälligkeitstermin an anderen, in den Anleihebedingungen genau benannten Daten orientiert (z. B. Preissteigerungsrate,Ölpreis, Aktienindex o.ä.). In der Bundesrepublik sind solche Indexanleihen bislang verboten. @AWertpapiere, bei denen die verbrieften Rechte vom jeweiligen Inhaber (Überbringer) geltend gemacht werden können, ohne daß dieser in der Regel den Nachweis erbringen muß, tatsächlich der rechtmäßige Inhaber zu sein. Beispiele dafür sind Inhaberaktien, Pfandbriefe, Inhaberschecks o.ä. Gegensatz: Namensaktien/-papiere. BKenngröße zur Bewertung von Optionsscheinen, die den tatsächlichen rechnerischen Wert des Optionsscheins angibt. So besitzt ein Optionsschein, mit dem für 150 DM eine Aktie bezogen werden kann (Bezugspreis), die selbst 200 DM notiert, einen inneren Wert von 50 DM. (Berechnungsformel innerer Wert in Währung = Aktienkurs - Bezugspreis.) Kostet dabei der Optionsschein 100 DM, so besäße dieser Schein einen inneren Wert von 50%. Berechnungsformel innerer Wert in % = (innerer Wert in Währung : Optionsscheinkurs) x 100 (vgl.Optionsscheine). FAls Insider wird jener verstanden, der aufgrund seiner Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten,Zusammenhänge, Vorhaben eines Unternehmens besitzt und diese zum eigenen Vorteil durch entsprechende Börsengeschäfte fast ohne Risiko ausnutzen kann. Wer etwa über eine bevorstehende Wiederaufnahme von Dividendenzahlungen einer Aktiengesellschaft, über erste Umsatz- und Gewinnergebnisse oder irgendwelche bevorstehenden größeren Transaktionen, Unternehmensaufkäufe o.ä. informiert ist, kann durch vorzeitige Käufe oder Verkäufe von Papieren solcher Unternehmen erhebliche Gewinne erzielen oder Verluste vermeiden. Vom moralischen,wirtschaftlichen und juristischen Standpunkt aus gilt eine solche Handlungsweise als verwerflich, nicht zuletzt, weil sie das Vertrauen der Anleger in eine Chancengleichheit an der Börse erschüttert. In einem 1970 und 1976 vorgelegten,1988 überarbeiteten Regelwerk zum Insiderhandel haben die Spitzenverbände aus Banken und Industrie hierzulande auf freiwilliger Basis Grundsätze und Verfahrensregeln entwickelt, die einen solchen Mißbrauch von Wissen erschweren sollen. Darin wird definiert, wer zum Kreis der Insider gehört, was als Insiderinformationen anzusehen ist und auf welche Weise ein Verstoß gegen die beschlossenen Richtlinien untersucht und geahndet werden kann. Kritiker halten diese Regeln für unzureichend, vor allem mit Blick auf die Unerheblichkeit der bei einem Regelverstoß möglicherweise gegen den Beschuldigten ergriffenen Sanktionen, die lediglich darin bestehen, eine solche Regelverletzung im Sinne einer festgestellten Ehrverletzung öffentlich machen zu können. @Der bei größeren Börsenaufträgen zum Limit beigegebene Zusatz "interessewahrend" verpflichtet den Wertpapierhändler, die aufgegebene Order gegebenenfalls der jeweiligen Marktlage anzupassen. Der Händler kann in solchen Fällen die vorgenommene Limitierung geringfügig ändern, wenn ihm dies im Interesse des Kunden günstig erscheint; er kann aber au§Àch die Ausführung des Gesamtauftrags auf mehrere Tage verteilen, um dem Kunden in einem vielleicht engen Markt bessere Einstiegs- oder Ausstiegskurse zu verschaffen. AEingriffe der Notenbank vor allem auf den Devisen- und Kapitalmärkten, um bestimmte, für wichtig erachtete Relationen oder Zielgrößen (bestimmter Devisenkurs, bestimmte Umlaufrenditen bzw. Zinsen o. ä.) zu verteidigen oder ein "Signal" in die eine oder andere Richtung zu geben. ÛEƒÿÿ"Þ1$Ñm 6.E@,u40hedging{Ð HeimatbörseaBörse, an der eine Aktiengesellschaft notiert und in deren Region sie zugleich angesiedelt ist.  Holding ÁGesellschaft ohne eigenen Produktionsbetrieb, die an zahlreichen Unternehmen finanziell beteiligt und etwa für die effiziente Führung eines Konzerns zuständig ist. HV (vgl. Hauptversammlung). Hypothek|. HypothekenbankãRealkreditinstitute, die sich hauptgeschäftlich mit der Beleihung von Grundstücken befassen und sich die für die Finanzierung solcher Hypothekarkredite benötigten Gelder über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen beschaffen.  HypothekenpfandbriefeƒSchuldverschreibungen von Realkreditinstituten (Hypothekenbanken) zur Finanzierung ihrer Hypothekarkredite (vgl. Hypothekenbank).  Immobilienfonds°Heißen die von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investment-gesellschaft) verwalteten Vermögen, die ausschließlich in Immobilien (Grundstücken, Gebäuden usw.) angelegt werden.  Index(vgl. Aktienindex) Indexanleihen}5 6Industrieanleihen/-obligationen/-schuldverschreibungenXSammelbezeichnung für alle Anleihen, die von Wirtschaftsunternehmen ausgegeben werden. Inhaberaktien/-papiere~@ innerer Wert>Insider, Insidergeschäfte, Insiderinformationen, Insiderregeln€ institutionelle AnlegerƒBezeichnung für Kapitalsammelstellen mit hohem Anlagebedarf wie Versicherungen, Pensions- und Investmentfonds, Bausparkassen usw. interessewahrendInterventionen‚AIn einem System fester Wechselkurse jene oberen und unteren Preisgrenzen um einen vereinbarten Kurs herum, von wo ab die Notenbanken durch Käufe oder Verkäufe auf dem Devisenmarkt eingreifen (intervenieren), um den Kurs in der festgelegten Bandbreite zu halten. °FInvestmentgesellschaften sind Kapitalanlagegesellschaften, die über die Ausgabe von Investmentzertifikaten Kapital sammeln, um es nach den für den aufgelegten Investmentfonds gültigen Grundsätzen in Wertpapieren, Immobilien o.ä. anzulegen. Je nach Art dieses Fonds ist der Inhaber von Investmentanteilen an der unterschiedlichen Ertragsentwicklung der entsprechenden Unternehmen bzw.Wirtschaftsbereiche beteiligt, in deren Wertpapiere der Fonds investiert hat. Bei offenen Fonds (open-end-fonds), wie sie in der Bundesrepublik allein zulässig sind, wird der Kurs eines Investmentanteils börsentägig aus dem Kurswert des jeweiligen Fondsvermögens (Inventarwert) einschließlich des Kassenbestandes dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Anteile ermittelt. Dabei ist die Investmentgesellschaft zur Rücknahme von Anteilen verpflichtet.Geschlossene Fonds (closed-end-funds) dagegen, wie sie vor allem in den angelsächsischen Ländern aufgelegt werden, übernehmen eine solche Rücknahmegarantie nicht. Der Kurswert eines einzelnen Anteils richtet sich bei diesen Fonds nicht nach dem Inventarwert, sondern nach dem Preis, den die Marktteilnehmer für einen einzelnen Anteil innerhalb oder außerhalb der Börse bezahlen wollen. So kann es vorkommen, daß der wirkliche Inventarwert pro Anteil eines solchen Fonds, also der Kurswert der im Besitz des Fonds befindlichen Wertpapiere bezogen auf einen Anteil weit unterhalb der tatsächlichen Börsenbewertung liegt. Die darin zum Ausdruck kommende Höherbewertung eines Anteils ergibt dann ein entsprechendes Aufgeld, das je nach der mit den Werten des Fonds selbst verknüpften Kursphantasie geringer oder höher ausfallen kann. (Vergleiche: closed-end-fund, open-end-fund.) ADie im Zuge einer vorgenommenen Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft (zunächst den alten Aktionären) angebotenen Aktien, die nach Aufnahme des Börsenhandels so lange als junge Aktien notieren, wie sie noch nicht voll dividendenberechtigt sind. Gegensatz: alte Aktien. ÉA Erhöhung des Grundkapitals eines Unternehmens, bei Aktiengesellschaften im wesentlichen durch Ausgabe junger Aktien, für die den Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden muß. Wird eine solche Aufstockung nur formell vorgenommen und durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital "bezahlt", ohne daß der Aktiengesellschaft neue Mittel zufließen, stehen den Altaktionären Berichtigungsaktien zu (vgl. junge Aktien, Berichtigungsaktien, Bezugsrecht). ãAForm der Einkommenssteuer auf Erträge aus Aktien, Genußscheinen, GmbH-Anteilen usw.Bei der Auszahlung von Dividenden wird sie in einer Höhe von 25% auf den Ertrag sogleich von der Gutschrift abgezogen, wobei dieser Betrag auf die zu zahlende Einkommenssteuer des Anlegers verrechnet wird. In bestimmten Fällen kann sich der Anleger vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung besorgen, die er bei seinem Kreditinstitut einreichen muß, wenn er den Steuerabzug verhindern will. EAGesellschaft, deren Kapital in der Regel durch eine Vielzahl von Personen aufgebracht wird (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung o.ä.). Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Anteilseigner nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit ihrer Einlage. lANennt man den Markt für langfristige Kredite und Beteiligungskapital, über den sich die Unternehmen den größten Teil ihrer Gelder für anstehende Investitionen usw. besorgen. Dem Staat dient dieser Markt ebenfalls zur langfristigen Finanzierung seiner Aufgaben. Wichtigste Teilmärkte sind der Rentenmarkt, auf dem Anleihen gehandelt werden, sowie der Aktienmarkt. AAllgemeine Bezeichnung für solche Unternehmen, die im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit laufend Kapital einnehmen und erhebliche Teilbeträge davon wieder anlegen müssen (z. B. Bausparkassen, Versicherungen,Pensionsfonds usw.). (vgl. auch institutionelle Anleger). –DŒÿÿ:jæ,¤v2<:,<5©B½Interventionspunkte„ Inventarwert uDer Kurswert aller in einem bestimmten Investmentfonds angelegten Gelder einschließlich der Barreserven dieses Fonds+Investmentfonds/-gesellschaft/-zertifikate …° JahresüberschußaDer Gewinn einer Aktiengesellschaft vor möglichen Zuweisungen von Teilbeträgen zu den Rücklagen. junge Aktien† Junk BondsEbezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere mit schlechter Bonität  Kapitalanlagegesellschaft(vgl. Investmentgesellschaft) Kapitalerhöhung‡ÉKapitalertragssteuerˆãKapitalgesellschaft‰E KapitalmarktŠlKapitalsammelstellen‹ Kapitalschnitt|Herabsetzung des Kapitals einer Aktiengesellschaft, wenn dieses infolge von gravierenden Verlusten o. ä. "aufgezehrt" ist.  Kassageschäfte/-handel‘Im Gegensatz zum Terminhandel alle Geschäfte, die unverzüglich nach Geschäftsabschluß spätestens aber zwei Börsentage danach, zu erfüllen sind.  Kassakurs(vgl. Einheitskurs)  KassenobligationenšVon Banken oder der öffentlichen Hand ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere mit einer Laufzeit bis zu vier Jahren, die im Freiverkehr gehandelt werden0AWichtige Kennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft und -entwicklung eines Unternehmens im Vergleich zu einem oder mehreren anderen. Es stellt das Verhältnis zwischen dem Gesamtgewinn,bezogen auf eine einzige Aktie, und dem Kurs dieser Aktie her (KGV = Börsenkurs dividiert durch Gesamtgewinn je Aktie). ÙBDie Körperschaftssteuer ist die Einkommenssteuer juristischer Personen, also auch die von Aktiengesellschaften. Sie wird beim Unternehmen auf den Ausschüttungsbetrag erhoben und beläuft sich auf 56%. Um eine doppelte Besteuerung bei der Aktiengesellschaft und beim Aktionär zu vermeiden, erhält der Anleger daher zusätzlich zu seiner Bardividende eine Steuergutschrift von 9/16 des Dividendenbetrags; dies ist der Betrag, der ihm - gewissermaßen als Steuervorauszahlung - auf seine eigene Einkommensteuer angerechnet wird. Wird ein Anleger nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen, so daß ihm die anrechenbare Körperschaftssteuer gutgeschrieben wird.RAIm Wertpapiergeschäft die Möglichkeit, Käufe und Verkäufe in ein und demselben Wertpapier innerhalb der Bank selbst und ohne Einschaltung der Börse auszugleichen. In der Bundesrepublik haben sich die Banken freiwillig einem Börsenzwang unterworfen, so daß solche Geschäfte nur dann erlaubt sind, wenn der Kund dies ausdrücklich wünscht. ABörsenphasen, in denen aufgrund einer vorangegangenen, möglicherweise schnellen Entwicklung (nach oben oder unten) die Kurse über einen gewissen Zeitraum eine Gegenbewegung vollziehen oder um ein neun gefundenes Niveau herum schwanken, um sich an dieses Niveau "zu gewöhnen". )AUmwandlung einer Anleihe in eine andere, wobei der ursprünglich vereinbarte Zinssatz oder die Tilgungsmodalitäten verändert werden. In der Regel ist eine K. nur dann erlaubt, wenn der Anleger das Konversionsangebot auch ablehnen und statt dessen die vorzeitige Tilgung der Schuld verlangen kann. ŽAKonvertible Währungen sind solche, die unbeschränkt zum gängigen Preis an den Devisenbörsen gehandelt werden können. Nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist eine Konvertibilitat insbesondere dann gegeben, wenn ein Land Zahlungen aus grenzüberschreitendem Geschäftsverkehr unbeschränkt zuläßt und einen Umtausch seiner in anderen Ländern angesammelten Währung garantiert. ÕE“ÿÿ¹4L NÕ¾ä,0Q(2ö¾Q KassenvereinŸDie in den verschiedenen Bundesländern ansässigen Wertpapier-sammelbanken, die für den stückelosen Wertpapierverkehr der Banken untereinander zuständig sind.  Kaufoption (vgl. call) KGV (Kurs/Gewinn-Verhältnis)0 Kiss-lndexuDer während der Börsensitzung laufend ermittelte Index der Frankfurter Aktienbörse. (Kiss =Kurs-lnformations-System)Körperschaftssteuer/-guthabenŽÙ Kommissionsgeschäfte Geschäfte, bei denen Gegenstände, z. B. Wertpapiere, zwar in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung gehandelt werden (vgl. Effekten-kommissionsgeschäft) .  KommunalanleihenLAnleihen der Kommunen (Städte, Gemeinden, Kommunale Körperschaften o. ä.).  Kommunalobligationen[Die im Auftrage der Kommunen von Realkreditinstituten ausgegebenen Schuldverschreibungen.  KompensationRKonsolidierung KonsortiumÇEine zu einem zeitlich und sachlich begrenzten Zweck gegründete Gesellschaft, die im Wertpapiergeschäft z. B. die Einführung neuer Aktien oder die Unterbringung (Plazierung) einer Anleihe betreibt.  Konversion‘)Konvertibilität’Ž KonzernqZusammenschluß mehrerer rechtlich selbständig bleibender Unternehmen unter einer zumeist einheitlichen Leitung.  KotierungSZulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Handel bzw. Aufnahme der Kursnotierung.  Kündigung einer AnleihezSoweit nach den Anleihebedingungen zulässig, die vorzeitige Rückzahlung (Tilgung) des aufgenommenen Kapitals auf einmal.  BDer Kurs eines Wertpapiers ist der Preis, den die Marktteilnehmer in einer gegebenen Situation für die mit diesem Papier verbundenen Rechte zu zahlen bereit sind. Er richtet sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage. Die Kursfestsetzung durch die amtlichen oder auch freien Makler geschieht dabei nach der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Der Makler stellt also die vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge einander gegenüber und ermittelt den Kurs, zu dem die größte Stückzahl abgewickelt werden kann. Kurs/Gewinn-Verhältnis (vgl. KGVAStützung eines Kurses, um das entsprechende Wertpapier auf einem bestimmten Niveau zu halten, z. B. im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium oder bei der Emission einer Bundesanleihe im Zuge der Offenmarktpolitik der Bundesbank. WIUm eine möglichst hohe Transparenz am Wertpapiermarkt zu gewährleisten, werden die an der Börsen ermittelten Kurse je nach gegebener Marktlage unter Umständen mit besonderen Zusätzen versehen. Dabei bedeuten die entsprechenden Zusätze: A (im Aktien-Optionshandel) = Teilabnahme; sinngemäß wie bB G = Geldkurs; auf dieser Basis war nur Nachfrage vorhanden, ohne daß es zu einem Umsatz kam B = Briefkurs; auf dieser Ebene war nur Angebot vorhanden, ohne daß es zu einem Umsatz kam b, bz, bez = (Kursangaben ohne irgendwelche Zusätze sind in der Regel als b/bz/bez-Kurse aufzufassen) bezahlt; alle unlimitierten Aufträge und jene, die das Limit erreicht haben, konnten ausgeführt werden bG, bzG, bezG = bezahlt Geld; alle unlimitierten Aufträge und jene, die im Verkauf darunter, im Kauf darüber limitiert wurden, konnten ausgeführt werden; zum festgestellten Kurs limitierte Aufträge konnten nur teilweise ausgeführt werden, da zu diesem Kurs weitere Nachfrage bestand. bB, bzB, bezB = bezahlt Brief; alle unlimitierten Aufträge und jene, die im Kauf darüber, im Verkauf darunter limitiert wurden, konnten ausgeführt werden; zum festgestellten Kurs limitierte Aufträge konnten nur teilweile ausgeführt werden, da zu diesem Kurs weiteres Angebot bestand bG rep/rat, bzG rep/rat, bez G rep/rat = bezahlt Geld repartiert/rationiert; die unlimitierten Kaufaufträge und jene Aufträge, die zum festgestellten Kurs und darüber limitiert waren, konnten nur durch beschränkte Zuteilung ausgeführt werden bB rep/rat, bzB rep/rat, bezB rep/rat = bezahlt Brief repartiert/rationiert; die unlimitierten Verkaufsaufträge und je Aufträge, die zum festgestellten Kurs und darunter limitiert waren, konnten nur durch beschränkte Abnahme ausgeführt werden -G = gestrichen Geld; es lagen nur billigst-Kaufaufträge ohne Angebot vor -B= gestrichen Brief; es lagen nur bestens-Verkaufsaufträge ohne Nachfrage vor T = taxierter (geschätzter) Kurs; es kam zu keinerlei Umsatz, weil keine Börsenaufträge vorlagen oder die vorliegenden Aufträge nach der gegebenen Marktsituation dem Makler unvertretbar erschienen exB, exBR = ex (ohne) Bezugsrecht; Kurszusatz am Tage des Bezugsrechtsabschlags ex BA = ex (ohne) Berichtigungsaktien; Kurszusatz am Tage des Berichtigungs-aktienabschlags exD = ex (ohne) Dividende; Kurszusatz am Tage des Dividendenabschlags Z (im Aktien-Optionshandel) = Teilzuteilung; sinngemäß wie bG 6AAnleihen mit langer Gesamt- oder Restlaufzeit bis zur Tilgung. Im Gegensatz zu "Kurzläufern" stärker kursanfällig und deshalb in Phasen mit unsicherer oder nach oben gerichteter Zinsentwicklung von den Anlegern vernachlässigt; in Phasen mit fallenden Zinsen dagegen wegen der möglichen Kurschancen bevorzugt. JBZeitraum zwischen der Ausgabe einer Anleihe o.ä. bis zu deren Tilgung; bei Optionsscheinen und Optionen bis zum letzten möglichen Ausübungstag. Für die Bewertung eines Optionsscheins ist die Berücksichtigung der Laufzeit von besonderer Bedeutung, da diese Scheine bei möglicherweise hohen Aufgeldern (Prämien) und sonst gleichbleibenden Kursverhältnissen diese Aufgelder bis zum letzten Ausübungstag in der Regel kontinuierlich abbauen.Optionsscheine mit (hohen) Aufgeldern und kurzer Restlaufzeit verlieren daher bei Kursrückgängen der ihnen zugrundeliegenden Werte überproportional. %AVerkäufe von Wertpapieren, Waren, Devisen o.ä. im Kassa- oder im Termingeschäft, die sich noch gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden, zumeist mit der Absicht, sie später billiger erwerben zu können und an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen (Differenzgeschäft). @šÿÿ@êF@L(i *m($, Kulisse|Bezeichnung für jene, die sich berufsmäßig auf eigene Rechnung am Börsenhandel beteiligen (Berufshandel der Banken u. a.).  KursyPreis für das entsprechende Wertpapier, festgestellt in Währungseinheiten pro Stück oder Prozentsätzen vom Nominalwert.  Kursabschlag(vgl. Abschlag)  KursblattiAmtliches Verzeichnis der Kursnotierungen an der jeweiligen Börse, das börsentägig herausgebracht wird. Kursfeststellung/-findung”  Kursindex(vgl. Aktienindex)  Kursmakler(vgl. amtlicher Makler)  Kurspflege• KurssicherungŠAbsicherung eines erreichten Kursniveaus durch entsprechende Gegengeschäfte am Options- oder Terminmarkt (vgl. Options-/Termingeschäfte)  Kurstaxe¶Vom Kursmakler, Händler oder anderen Marktteilnehmern aufgrund der vorliegenden Marktsituation abgegebene Schätzung 0Âüber die wahrscheinliche Höhe des noch nicht ermittelten Kurses.  Kurswert·Wert des jeweiligen Wertpapiers auf der Basis des ermittelten Kurses; bei Stücknotierung dieser Kurs selbst, bei Prozentnotierung in Prozent vom jeweiligen Nenn- bzw. Nominalbetrag.  Kurszusätze–W KurzläuferÎAnleihen mit kurzer Gesamt- oder Restlaufzeit. Im Gegensatz zu "Langläufern" weniger kursanfällig und deshalb in Phasen mit unsicherer oder nach oben gerichteter Zinsentwicklung von den Anlegern bevorzugt. Langläufer—6Laufzeit˜J Leerverkäufe™%ƒBHebel(wirkung), durch den (die) ein eingesetztes Kapital von der eintretenden Entwicklung überproportional betroffen wird. Liegt z. B. der effektive Zinssatz für Kredite unterhalb der Verzinsung am Kapitalmarkt, kann der Anleger mit aufgenommenen und wieder am Kapitalmarkt investierten Geldern die Rentabilität seiner Anlagen mitunter erheblich erhöhen. Verkehrt sich der Zinstrend, verliert er dagegen überproportional. Von einer solchen Hebelwirkung mit den entsprechenden positiven oder auch negativen Konsequenzen spricht man auch im Zusammenhang mit Optionsscheinen und Optionen (vgl. Optionsscheine, Optionen, Hebel/ -effekt/-wirkung) AZinssatz, zu dem die Deutsche Bundesbank den Banken Kredite gegen Verpfändung von Wertpapierbeständen zur Verfügung stellt. Neben dem Diskontsatz gilt der Lombardsatz als einer der wichtigsten Orientierungspunkte über die Geld- und Kreditpolitik der Notenbank6ADie an den einzelnen Börsen eingerichtete Berufsvertretung der Kursmakler, die für die Aufsicht über die Kursmakler, die Verteilung der Geschäfte, die Überwachung der amtlichen Kursermittlung, die Herausgabe des amtlichen Kursblattes, die Schlichtung von Streitigkeiten unter den Maklern o. ä. zuständig ist. RGžÿÿÁx½™$èµÌ\*¤,ôé@u leichte AktienŸAktien mit niedrigem Kurswert, die den Anlegern aus diesem Grunde optisch besonders attraktiv erscheinen. Gegensatz: schwere Aktien (vgl. auch penny stocks).  leichter1Tendenzbezeichnung für nachgebende Börsenkurse.  Leitbörse£Börse, an deren Entwicklung sich andere Börsen stark orientieren; so gelten die Börsen von New York und Tokio für die meisten übrigen Finanzmärkte als Leitbörse.  LeitkursÛBei festen Wechselkursen der vereinbarte Preis, um den herum sich innnerhalb einer gewissen Bandbreite die Währungsparitäten bewegen dürfen, ehe die Notenbanken auf den Devisenmärkten eingreifen (vgl. Interventionen). leverage›ƒ Limit/Limitierung`Feste Kursangabe in einem Börsenauftrag, bis zu deren Höhe ein Auftrag ausgeführt werden soll.  liquide MittelÜBarmittel eines Unternehmens als Kassenbestand oder jederzeit verfügbare Gelder. Im weiteren Sinne aber auch Forderungen, Effektenbestände usw., die vergleichsweise schnell in flüssige Mittel umgewandelt werden können.  LiquiditätYFähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen.  Lombardkredit(vgl. Effektenlombardkredit)  Lombardsatzœ LänderanleihenAFestverzinsoliche Wertpapiere,von den Bundesländern ermittiert.  Maklerkammer6 MantelqBei Aktien und Anleihen die Urkunde, in der die mit dem Besitz am Wertpapier verbundenen Rechte verbrieft sind.  Marge ±1. Spanne zwischen Preisen, Kursen, Zinsen für aufgenommene versus ausgeliehene Gelder usw. - 2. An den Warenbörsen bei Termingeschäften als Sicherheit zu leistender Einschuß.  Marktenge(vgl. enger Markt)  MarktkonformitätÊIm Zusammenhang z. B. mit der Ausgabe von Anleihen gebräuchliche Bezeichnung für die Übereinstimmung der gewährten Konditionen (Zinssatz, Rendite usw.) mit den am Markt gültigen aktuellen Bedingungen. )AKurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach unten um mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisiert; bei Doppelminusankündigung (--) um mindestens 10%. Gegensatz: Plusankündigung . AAktien, die auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt, im Aktienbuch des Unternehmens eingetragen und deren Weitergabe gegebenenfalls durch die Satzung des Unternehmens an besondere Bedingungen geknüpft werden kann (vgl. vinkulierte Namensaktien). Gegensatz: Inhaberaktien. òADer auf dem Mantel eines Wertpapiers genannte Festbetrag (zumeist als runder Betrag zu 100, 500, 1000, 5000 DM) im Unterschied zum Kurswert als dem Preis, der an der Börse für dieses Wertpapier bezahlt wird. Bezogen auf das jeweilige Grundkapital eines Unternehmens, ergibt sich daraus bei Aktien die Anzahl der ausgegebenen Papiere (Grundkapital : Nennwert pro Aktie = Anzahl der ausgegebenen Aktien). Stimmen bei Anleihen o.ä. dieser N. und der Kurswert überein, spricht man von einem Pari-Kurs.$ADer tatsächlich dem Anleger pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen, ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamtes vorlegen können. Gegensatz: Bruttodividende. AVom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht. ¯F¤ÿÿ…<Ì…Å,Ò <$0AòPNé Mindestschluß‘Mindestbetrag in Stück oder Nennwert pro Geschäft, ab dem eine Kursnotierung erfolgt; im variablen Aktien- und im Optionshandel z. B. 50 Stück. Minusankündigung (-)Ÿ) MontanwerteXAktien von Unternehmen, die überwiegend im Montanbereich (Kohle und Stahl) tätig sind.  mündelsichere WertpapiereÅSind solche, die wegen ihres vergleichsweise geringeren Risikos als Anlage von Mündelgeldern besonders geeignet erscheinen, insbesondere Anleihen der öffentlichen Hand, Hypothekenpfandbriefe usw.  Nachbörse¥Der außerhalb der Verantwortung der Börse nach Börsenschluß stattfindende Handel, der im wesentlichen über den Berufshandel per Telefon und Telex abgewickelt wird.  Namensaktien  NamensschuldverschreibungenKSchuldverschreibungen, die auf den Namen des Gläubigers ausgestellt sind.  Nebenwerte¶Im Vergleich zu den Standardwerten umsatzmäßig weniger gehandelte Papiere mit entsprechend engem Markt, zumeist von kleineren Unternehmen oder solchen mit nur regionaler Bedeutung.  Nennbetrag(vgl. Nennwert) Nennwert¡òNettodividende¢$ New York Stock Exchange (NYSE)oBedeutendste Börse der Welt, wegen ihrer Lage an der New Yorker Wallstreet auch einfach "Wallstreet" genannt.  nichtamtlicher HandelaHandel mit Wertpapieren, die nicht zum amtlichen Handel zugelassen sind. Vgl. amtlicher Handel. Nichtveranlagungsbescheinigung£ Nominalkapital(vgl. Aktienkapital)  NominalzinsìDer Zins, der sich ergibt bei Zugrundelegung des jeweiligen Nennwerts eines Wertpapiers (bei Anleihen der garantierte Zins), ohne Berücksichtigung irgendwelcher Inflations- oder Deflationsraten. Gegensatz: Realzins, vgl. auch Rendite. {A(Anleihe, Schuldverschreibung) - Festverzinsliches Wertpapier, in dem sich der Aussteller (Emittent/Schuldner) gegenüber dem Inhaber der Urkunde zur Zahlung eines bestimmten Betrages zuzüglich einer entsprechenden Vergütung (Zinsen) für das zur Verfügung gestellte Kapital verpflichtet. Je nach Herausgeber unterscheidet man zwischen Kommunal-, Bank- und Industrieobligationen. æBHierzulande übliche und allein zulässige Form eines offenen Investmentfonds, der im Gegensatz zum geschlossenen Fonds (closed-end-fund) keine begrenzte Anzahl von Anteilen (Zertifikate) ausgibt, sondern laufend neue Zertifikate an Anleger verkauft oder von diesen zurücknimmt. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen (Inventarwert), der sich aus dem Barvermögen und dem jeweiligen Kurswert der vom Fonds erworbenen Wertpapiere ergibt. Er wird börsentägig ermittelt und veröffentlicht. Dem Anleger gegenüber über-nimmt die Investmentgesellschaft eine Verpflichtung zur Rücknahme der Anteile entsprechend dem festgestellten Kurswert, abzüglich evtl. Verkaufsspesen und Rücknahmekosten. ãKIn seinem Urteil vom 22. Okt. 1984 hat der Bundesgerichtshof den Begriff des Optionsgeschäfts ausführlichst definiert, wobei die auf den speziellen Fall des Aktienoptionsgeschäfts zugeschnittenen Bemerkungen sinngemäß auch auf andere Optionsgegenstände (Devisen, Edelmetalle, Waren usw.) übertragen werden können. Darin heißt es (fast wörtlich): Inhalt des Optionsgeschäfts ist der Erwerb oder die Veräußerung des Rechts, eine bestimmte Anzahl (Mindestschluß) von Wertpapieren einer bestimmten, zum Aktienhandel zugelassenen Aktienart (Optionspapiere) jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basispreis) entweder vom Kontrahenten (Stillhalter) zu kaufen oder an ihn zu verkaufen. Für dieses Recht hat der Käufer bei Ab- schluß des Optionsgeschäfts den Optionspreis (Prämie) zu zahlen. Gehandelt werden Kauf- und Verkaufsoptionen. Der Käufer einer Kaufoption erwirbt das Recht, jederzeit während der Laufzeit der Option vom Stillhalter die den Gegenstand des Geschäfts bildenden Aktien zu dem vereinbarten Basispreis zu kaufen. Er wird in der Regel von diesem Recht Gebrauch machen, wenn der Kurs der Aktien innerhalb der Laufzeit der Option steigt. Bleibt er gleich oder fällt er, wird die Option nicht ausgeübt; allerdings ist dann der Optionspreis verloren. Der Verkäufer einer Kaufoption (Stillhalter in Stücken) muß während der Optionszeit auf Verlangen des Käufers die Aktien zu dem vereinbarten Basispreis liefern. Da er deshalb die Aktien im Prinzip vorzuhalten hat, erhält er für diese Leistung den Optionspreis. Der Käufer einer Verkaufsoption erwirbt das Recht, bis zur Fälligkeit der Option jederzeit die Aktien an den Stillhalter zu dem vereinbarten Basispreis zu verkaufen. Er rechnet mit fallendem Kurs und wird die Option dann nicht ausüben, wenn der Kurs der Aktien gegenüber dem Basispreis gleichgeblieben oder gestiegen ist. Der Verkäufer einer Verkaufsoption (Stillhalter in Geld) muß bis zum Ende der Optionszeit auf Verlangen des Käufers die Aktien abnehmen; er erhält für die Eingehung seiner Abnahmeverpflichtung den Optionspreis. Das Optionsgeschäft wird also in zwei Phasen abgewickelt. Der erste Teilakt besteht aus dem Abschluß des Optionsvertrages und der Zahlung des Options-preises. Macht der Optionskäufer von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch, kommt es zu dem eigentlichen Wertpapiergeschäft. Bei der Kaufoption muß der Stillhalter die Aktien liefern und der Käufer den vollen (Basis-)Preis bezahlen. Wenn er - was die Regel sein dürfte - über diesen Betrag nicht verfügt, stellt er seine Verbindlichkeiten durch Abschluß eines Gegengeschäftes glatt. Er veräußert die gekauften Aktien zum (gegenüber dem Basispreis) höheren Tageskurs und begleicht mit dem Erlös seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufgeschäft. Die Differenz zwischen dem höheren Verkaufserlös und dem (niedrigeren) Einkaufspreis verbleibt ihm. Einen Gewinn erzielt er allerdings nur, wenn der Differenzbetrag den Optionspreis und die bei der Durchführung des Geschäfts entstehenden Kosten übersteigt.äJDie Spekulation mit 0. gehört zu den in jüngster Zeit erheblich an Bedeutung gewonnenen risikoreicheren Varianten des Börsengeschäfts. Optionsscheine werden ursprünglich zusammen mit einer entsprechenden Anleihe, der Optionsanleihe (Anleihe cum) herausgegeben, wobei die Anleihe aber auch ohne Optionsscheine (Anleihe ex) sowie die Optionsscheine für sich genommen an der Börse gehandelt werden können. Je nach Ausstattung berechtigen solche Optionsscheine innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zum Bezug von Aktien, Devisen, Edelmetallen o.ä. in einem bestimmten Bezugsverhältnis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Preis.Wegen der Einräumung dieses Sonderrechts ist es dem Schuldner der Anleihe möglich, eine gegenüber der üblichen Verzinsung am Kapitalmarkt um ca. ein bis zwei Prozentpunkte geringere Verzinsung für seine Anleihe anzubieten, ohne daß seine Schuldverschreibung dadurch an Attraktivitat für den Anleger verlöre. Interessant ist die Spekulation mit solchen Optionsscheinen für den Anleger deshalb, weil sich die Kursentwicklung des dem Optionsrecht zugrundeliegenden Basiswerts, z. B. die einer Aktie, im allgemeinen überproportional auf die Kursentwicklung des O. auswirkt. Statt etwa die ABC-Aktie zum Kurs von 100 DM direkt zu kaufen, kauft er über den Optionsschein, ähnlich wie im Optionsgeschäft, das Recht, diese Aktie beispielsweise zum Bezugspreis von 90 DM während der Laufzeit dieses O. beziehen zu können. Da diese Aktie aktuell aber um 10 DM höher notiert, müßte der Preis für den Erwerb dieses Rechts, also der Optionsscheine, mindestens bei 10 DM (innerer Wert des Optionsscheines) liegen; in der Regel liegt er aber je nach Laufzeit des Ausübungsrechts weit darüber, also etwa bei 30 DM. Der Anleger hätte also beim Direktkauf der Aktie 20 DM weniger zu zahlen als beim Erwerb der Aktie über den Optionsschein (90+30 = 120 DM); er bezahlte in diesem Fall also ein Aufgeld von 20%. Steigt der Kurs der Aktie allerdings um 50 DM auf 150 DM, dürfte sein Optionsschein bei mindestens 60 DM liegen, weil er die über den Optionsschein beziehbare Aktie für 90 DM erhält und sie im gleichen Zuge zum aktuellen Kurs von 150 DM wieder veräußern könnte. Während mithin die Aktie einen 50%igen Kursanstieg verzeichnet hätte, müßte sich der Kurs des Optionsscheines mindestens verdoppelt haben.Darin drückt sich die sogenannte Hebelwirkung von Optionsscheinen aus, die bei der Spekulation mit Optionsscheinen zu überproportionalen Gewinnen, aber auch überproportionalen Verlusten (sic!) führen kann. Gängige Berechnungsformeln: Hebel aktuell/leverage = Aktienkurs : (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs); Aufgeld/Prämie = (Optionsscheinkurs : Währung x Bezugsverhältnis + Bezugspreis - Aktienkurs) : Aktienkurs x 100; innerer Wert = Aktienkurs - Bezugspreis . ÛAKurs, der genau mit dem Nennwert des Wertpapiers übereinstimmt. Eine Anleihe, die zu pari herausgegeben wird, hat dann einen Kurs von 100%. Wird sie unter pari ausgegeben, wie dies bei Neuemissionen häufig der Fall ist, ergibt sich daraus eine höhere Realverzinsung als durch den vereinbarten Nominalzinssatz ausgedrückt; denn der Erwerber investiert weniger als 100% vom Nominalwert der Anleihe, erhält andererseits aber auf eben diesen Nominalwert die angegebenen Zinsen. @ªÿÿ>±¸R(.Å4I HÕ&x Nominalwert(vgl. Nennwert)  Notenbank Die mit der Ausgabe von Geldnoten betraute Bank, in der Bundesrepublik die Deutsche Bundesbank. notes Engl. Bezeichnung für kurz- bis mittelfristige Anleihen.  Notierung/NotizJDer ermittelte und im Börsenblatt wiedergegebene Kurs eines Wertpapiers.  Null-Kupon-Anleihen(vgl. zero-bonds)  Obligation¥{ open-end-fund¦æ Option¨Geltend zu machendes Recht, ein bestimmtes, vertragsmäßig vereinbartes Angebot (innerhalb einer bestimmten Frist) anzunehmen oder abzulehnen (vgl. Options-geschäfte).  Optionsanleihe¯Anleihe, der eine bestimmte Anzahl von Optionsscheinen beigegeben sind, die für sich an der Börse gehandelt werden können und zum Bezug von Aktien, Devisen o.ä. berechtigen. Optionsgeschäfte§ã Optionspreis (Prämie)úDie Prämie, die der Käufer eines Optionsrechts bezahlen muß und der Verkäufer dieses Rechts aufgrund seiner Leistung erhält, auf Verlangen des Käufers bis zum Verfalltermin jederzeit den Bezugswert zum vereinbarten Preis zu liefern bzw. abzunehmen.  OptionsrechtôDas durch eine Kauf- oder Verkaufsoption erworbene Recht. Dieses Recht kann innerhalb des Zeitraums, für den es gültig ist, ausgeübt, aber auch durch Verkauf an andere übertragen werden. Nach dem letzten möglichen Ausübungstag verfällt das O. Optionsscheine (warrants) ¨ä #over-the-counter-market (OTC-Markt)ÏHeißt der Freiverkehrsmarkt der USA für Aktien und Anleihen, der außerhalb der Verantwortung der Börse stattfindet, aber dennoch den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Wertpapierhandel unterliegt.  Pari-Kurs©Û Parität2Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander.  ParkettýBezeichnung für den Ort, an dem der Börsenhandel stattfindet und den nur die zugelassenen Börsenbesucher (Makler, Händler usw.) betreten dürfen. Gelegentliche private Besucher dagegen können die Börsensitzung von (Àder sogenannten Galerie aus verfolgen. |AIm weiteren Sinne die Wertentwicklung eines spekulativen Investments bzw. Wertpapierdepots. Im engeren Sinne der Wertzuwachs des Vermögens einer Invest-mentgesellschaft als Ausdruck der Leistung seiner Vermögensverwalter. Das Management von Investmentgesellschaften muß sich regelmäßig solchen Bewertungsprozeduren unterziehen und unterliegt daher einem starken Konkurrenzdruck. 'AKurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach oben um mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisiert; bei Doppelplusankündigung (++) um mindestens 10%. Gegensatz: Minusankündigung. #AMethode Instrument der technischen Aktienanalyse, die sich von der herkömmlichen Analyse anhand von Balken- und Linien-Charts vor allem durch das Fehlen von Zeit- und Umsatzfaktoren, die Vernachlässigung kleinerer Kursbewegungen und die andersartige formale Darstellungsform unterscheidet. ABei Börsengeschäften Vergütung für die Leistung der Bank beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Sie beträgt bei Aktien und Optionsscheinen im allgemeinen 1% vom Gesamtkurswert und bei Anleihen o.ä. etwa 0,5%, ist aber in der Höhe zwischen Kunden und frei aushandelbar. kBUnternehmen, die ihre Aktien an einer Börse handeln lassen wollen, unterwerfen sich damit einer besonderen Verpflichtung zur regelmäßigen Bekanntgabe von Informationen über die Entwicklung ihrer Geschäfte. Die Art und der Umfang dieser Publizitätspflicht richten sich nach den Bestimmungen, die für die verschiedenen Marktsegmente der Börse (amtlicher Handel, geregelter Markt usw.) erlassen worden sind. Kommen die Unternehmen dieser Verpflichtung nicht oder in ungenügendem Ausmaß nach, kann die Kursfeststellung auf Betreiben des Zulassungsausschusses ausgesetzt bzw. die Zulassung zum Handel zurückgezogen werden. #F°ÿÿ•ˆ^*Aò:@^œ &}8 penny shares/stocks ŽAmerikanische Bezeichnung für in der Regel hochspekulative Aktien mit ausgesprochen niedrigem Kurswert von zumeist weniger als einem Dollar.  PER (price-earnings-ratio) &(vgl. KGV (Kurs-/ Gewinn-Verhältnis)  per Erscheinen(vgl. Handel per Erscheinen)  Performance«| PfandbriefeÂVon Hypothekenbanken ausgegebene, langfristige Schuldverschreibungen, die der Finanzierung von Baukrediten dienen und wegen der Beleihung von Grund-vermögen besonders gut gesichert erscheinen.  PlazierunglUnterbringung von (zumeist neu herausgegebenen) Wertpapieren an der Börse oder direkt beim Anlagepublikum. Plusankündigung (+)¬'Point-&-Figure-Analyse­# Portefeuille Gesamtbestand von Wertpapieren  Portfolio A(vgl. Portefeuille) Prämie (vgl. Abgeld, Aufgeld, Optionspreis)  price-earnings-ratio (PER)fprice-earnings-ratio (PER) (vgl. KGV (Kurs/ Gewinn-Verhältnis)) (vgl. KGV (Kurs/ Gewinn-Verhältnis))  Privatplazierung lUnterbringung einer neu emittierten, nicht für den amtlichen Handel vorgesehenen Anleihe in festen Händen.  Prospekthaftung´Haftung von Emittent und Konsortialinstituten für Schäden, die dem Anleger wegen fahrlässiger, fehlerhafter oder absichtlich irreführender Angaben im Emissionsprospekt entstehen.  Provision® ProzentnotierungÌIm Gegensatz zur Stücknotierung eine in Prozent vom Nominalwert des Wertpapiers ausgedrückte Kursangabe, wie sie z. B. für Anleihen üblich ist. Sie gilt z.B. noch für Notierungen an den spanischen BörsenPublizitätspflicht¯kñENennt man eine Verkaufsoption bzw. den dieser zugrundeliegenden Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold, o.ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in Geld)genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) die vereinbarte Kaufsumme jederzeit zur Verfügung haben muß. Dafür erhält er vom Erwerber des put eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines put rechnet mit fallenden Kursen und profitiert daran durch die Option überproportional. Ist er bereits im Besitz der entsprechenden Bezugswerte, kann er sie auf diese Weise gegen Verluste absichern. Bei tatsächlich gefallenen Kursen hat er dann im wesentlichen zwei Alternativen: Er dann die Option mit Gewinn verkaufen und damit den eingetretenen Kursverlust auf den Bezugswert wahrscheinlich ungefähr ausgleichen; er kann den Bezugswert verkaufen und mit dem put auf einen weiteren Kursverfall spekulieren. Der Verkäufer eines put erwartet dagegen steigende oder zumindest stagnierende Kurse; in diesem Fall wird sein Kontrahent die Option kaum ausüben, so daß er die vereinnahmte Optionsprämie als Gewinn verbu-chen kann. Da dieser Stillhalter (in Geld) aber die Papiere auch abnehmen muß, wenn sie wider Erwarten massive Kursverluste verzeichnen, ist sein Risiko ganz erheblich. #AKlassifizierung der Bonität eines Schuldners nach bestimmten Kriterien in einem über mehrere Stufen gegliederten Einteilungsschema. In den USA werden Anleihen mit einem entsprechenden Zusatz als AAA-Anleihen (höchste Bonitätsstufe) bis D-Anleihen (niedrigste Bonitätsstufe) gekennzeichnet. ÖAErtrag eines Investments in Prozent des tatsächlich investierten Kapitals. Als direkte Rendite ergibt sie sich aus den im Laufe eines Jahres gutgeschriebenen Zins- oder Dividendenerträgen, bezogen auf den Einstiegskurs.Dagegen muß bei der Berechnung der Anlage-Rendite das beim Erwerb der entsprechenden Papiere möglicherweise vorhanden gewesene Auf- oder Abgeld (Agio/Disagio) auf die Restlaufzeit des Investments umge-rechnet werden (vgl.dagegen Effektivverzinsung). vG´ÿÿíé©¼Ø –ý¥"–E˜yput ±ñ Quellensteuer ªSteuer auf Einnahmen aus Kapitalvermögen, die gleich am Entstehungs-ort, der "Quelle", von diesen Einnahmen abgezogen wird; Beispiel: Kapitalertragssteuer auf Dividenden Quartalsbericht¨ In den USA üblicher , in Deutschland i.d.R. freiwilliger Bericht über die Umsatz - und Ertragsentwicklung eines Unternehmens über das jeweils abgeschlossene Quartal.  r¦Wie "repartiert" als Kurszusatz (Abkürzung auch: rep) besagt, daß die vorgelegenen Aufträge nur in beschränktem Umfang ausgeführt werden konnten (vgl. Kurszusätze).  ratXWie "rationiert" als Kurszusatz: im Sinne von "r" wie "repartiert" (vgl. Kurszusätze).  Ratenanleihen\Anleihe, deren Tilgung in gleichbleibenden Raten erfolgt (vgl. dagegen: Annuitätsanleihe). rating²# Realignment=Die Anpassung von Wechselkursen an veränderte Verhältnisse.  Realtime-KurseîKurse, die in dem Augenblick übermittelt werden, in dem sie tatsächlich entstehen. Realzins Zinsertrag, der sich unter Berücksichtigung der eingetretenen Inflations- oder Deflationsrate ergibt.Gegensatz: Nominalzins (vgl. auch Rendite).  Rechenschaftsbericht’Bericht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über die abgelaufene Rechnungsperiode, verbunden mit der Vorlage des Jahresabschlusses. Rendite³Ö RentenBKurzbezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere (vgl. Anleihe).  RentenfondsÃHeißen die von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwalteten Sondervermögen,die ausschließlich oder überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren (Renten) angelegt werden. Rentenmarkt>Der Markt für den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren.  repBWie "repartiert" als Kurszusatz (auch: r) (vgl. r, Kurszusätze).  research“Im Wertpapiergeschäft die Analyse eines Wertpapiers hinsichtlich seiner Kurschancen bzw. eines Unternehmens hinsichtlich seiner Ertragskraft usw. ŠBArt der Aufbewahrung der Wertpapiere des Kunden bei seiner depotführenden Bank. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung in einem Streifbanddepot erhält der Kunde bei der Sammelverwahrung auf Anforderung nicht das Original jener Papiere zurück, die er eingeliefert hat, sondern ein entsprechendes Exemplar.Während in einem Streifbanddepot die eingelieferten Stücke unter dem Namen des Eigentümers gesondert verwahrt bleiben, werden die nach Art und Gattung zusammengehörigen Stücke bei der Sammelverwahrung zusammengelegt. Wegen des unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwands ist die Sammelverwahrung für den Kunden preisgünstiger als die Sonderverwahrung. AKurz- bis längerfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand, der Bundesbahn, Bundespost usw. mit einer Laufzeit zwischen sechs Monaten und zwei Jahren; wie die Schatzwechsel auch in Form unverzinslicher bzw. abgezinster (dis-kontierter) Papiere angeboten (vgl. Schatzwechsel) {B"Schwarze" Tage in der Geschichte der Börse, an denen es zu dramatischen Kursverlusten kam. Am Freitag, dem 25.10.1929 wurde auf diese Weise eine mehrjährige Hausse beendet und eine Wirtschaftskrise eingeläutet, die in der Folge auch alle übrigen Länder erfaßte. Am Montag, dem 19. Oktober 1987 unterbrach ein entsprechender Börsencrash die bis dahin längste Hausse-Bewegung der Nachkriegs-geschichte, ohne allerdings in der Folgezeit auch entsprechende Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft zu gewinnen. Bereits ein halbes Jahr nach diesem Ereignis hatten einige Börsen bereits wieder den Stand vor dem "schwarzen Montag" erreicht. åG¸ÿÿäYÙ4Q6¡ÆUFv•–J) RestlaufzeitcDie bis zur Fälligkeit einer Forderung oder bis zum Verfall eines Rechts verbleibende Zeitspanne.  RezessionÊAllgemeiner wirtschaftlicher Abschwung, zumeist einhergehend mit anhaltenden Kursverlusten an der Börse (Baisse); die Entwicklung verläuft hier im allgemeinen weniger dramatisch als in der Depression.  RücknahmepreisåDer Preis, für den ein Investmentanteil von der Investment-gesellschaft zurückgenommen wird. Er ergibt sich aus dem Inventarwert einschließlich eventueller Kassenbestände pro Anteil abzüglich Verkaufsspesen und Rücknahmekosten.  REXDeutscher Rentenindex , dieser wird börsentäglich aus den Kursen von ausgewählten Anleihen und Obligationen des Bundes sowie der Treuhandanstalt berechnet. SammelverwahrungµŠ Schachtelbeteiligung}Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen, die mindestens 25% des entsprechenden Gesellschaftskapitals umfaßt. Schatzanweisungen¶ SchatzwechselØKurzfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten deren Zinsen dem Anleger beim Kauf sofort vergütet und also vorab vom Anlagekapital abgezogen werden (Diskontierung).  SchlußkursVDer letzte Kurs, der im variablen Handel am Ende einer Börsensitzung ermittelt wird.  SchlußnoteˆSchriftliche Mitteilung des Maklers an die handelseinig gewordenen Parteien über die Art und den Umfang des abgeschlossenen Geschäfts. Schwarzer Freitag/Montag"·{ schwere Aktien*Aufgrund ihres Kurswerts optisch "teuer"  (Securities and Exchange Commission (SEC)ºDie Börsenaufsichtsbehörde der USA mit besonders weitreichenden Befugnissen zur Nachforschung und Verfolgung von Unregelmäßigkeiten an den Börsen, von verbotenen Insidergeschäften usw.  sharesBEngl. Bezeichnung für Aktien und Anteile, auch "stocks" genannt.  Sicherungsgeschäft(vgl. hedging)  SondervermögenyNennt man das von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investment-gesellschaft) verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds. ANicht an der Börse gehandelte mittelfristige Schuldverschreibungen von Banken und Sparkassen, die vom Anleger für eine feste, nicht kündbare Laufzeit erworben werden können und daher in der Regel höher verzinst werden als vergleichbare Einlagen auf Sparbüchern. BIm ausdrücklichen Sinne des Wortes ein in die Zukunft gerichtetes, vorausschauendes Verhalten mit dem Ziel, solche zukünftigen Entwicklungen in seinen eigenen Dispositionen vorwegzunehmen und daraus einen (wirtschaftlichen) Nutzen zu ziehen. Auf Börsentransaktionen bezogen meint S. den Kauf von Wertpapieren oder Rechten nicht zum Zwecke der Anlage, sondern des Wiederverkaufs mit Gewinn nach einem Anstieg des Preises für diese Werte. Im engen deutschen Verständnis wird der Ausdruck "Spekulation", "Spekulant" usw. eher im negativen Sinne verwendet und die Spekulation als eine der entscheidendsten Triebfedern des wirtschaftlichen Handelns verkannt. äDDie auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommens-steuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Börsengeschäfte, die ersichtlich von vornherein bloß spekulativen Charakter haben, wie dies für manche Optionsgeschäfte zutrifft, unterliegen im allgemeinen auch dann dieser Steuer, wenn zwischen dem Eröffnungs- und Schlußgeschäft mehr als sechs Monate liegen. Die steuerliche Handhabung solcher Gewinne ist in der Bundesrepublik aber noch schwankend, da sie in bestimmten Fällen auch als nicht zu versteuernde Einnahmen aus Spiel und Wette angesehen werden könnten. Wie innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen, so können umgekehrt auch innerhalb dieser Fristen entstandene Verluste steuerlich geltend gemacht werden, allerdings höchstens bis zum jeweiligen Gesamtbetrag der im entsprechenden Jahr angefallenen und zu versteuernden Gewinne. Um eine solche Besteuerung auf ganz legale Weise zu vermeiden, können sich Anleger gegebenenfalls durch Abschluß von Termin- bzw. Optionsgeschäften auf die entsprechenden Basiswerte über die entscheidende Spekulationsfrist retten. Vgl. put, Optionsgeschäfte. BAZumeist im Zuge von neuemittierten Anleihen o.ä. den Banken oder institutionellen Anlegern überlassene Wertpapiere, die nicht vor Ablauf einer bestimmten Zeitspanne weiterveräußert werden dürfen. Der aufnehmenden Stelle wird für die Einhaltung dieser Verpflichtung meistens eine höhere als übliche Verzinsung garantiert. žCIm Gegensatz zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wie sie der Ausgabe von Berichtigungs- bzw. "Gratisaktien" zugrunde liegt, kommt es beim S. nicht zu einer wirklichen Kapitalerhöhung, sondern lediglich zu einer Veränderung in der Anzahl der auf das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien. Ein S. dient dem Zweck, aus schweren Aktien leichte zu machen, die für den Anleger optisch attraktiver erscheinen. Teilt man z. B. 10.000 Aktien eines Unternehmens mit einem Grundkapital von 50 Mill. auf 100.000 Aktien auf, so verändert sich lediglich der Nominalwert eines Aktienanteils von 5000 auf 500 und in entsprechendem Verhältnis auch der Kurswert dieser Aktie. Statt eines Anteils zum Nominalwert von 5000 besäße der Aktionär nunmehr zehn Anteile zum Nominalwert von 500, so daß auch der Kurswert seines Aktienpakets insgesamt rein rechnerisch vor und nach dem vorgenommenen Splitting derselbe wäre@¾ÿÿ5µ|&*8*Ma21:9 ì SonderverwahrungºIm Wertpapiergeschäft die gesonderte Aufbewahrung der einem Kunden gehörigen Papiere im Streifbanddepot, im Unterschied zur allgemein üblichen Sammelverwahrung (vgl. Sammelverwahrung).  Sonderziehungsrechte (SZR)ÐRechnungs- und Zahlungseinheit des Internationalen Währungsfonds, über die sich ihre Mitglieder gegebenenfalls auch Kredite verschaffen können, um ihren internationalen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.  Sorten5Ausländische Zahlungsmittel (vgl. dagegen: Devisen)  Sparbrief¹ SpekulationºSpekulationssteuer»ä SperrminoritätïMinderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, durch die aber bereits wichtige Unternehmensbeschlüsse, z. B. die Änderung von Satzungsbestimmungen des Unternehmens, verhindert werden können. Bei Aktiengesellschaften liegt diese S. bei 25%.  Sperrstücke¼B SpesenŠDie im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Bank- bzw. Börsengeschäfts anfallenden Zahlungen für Auslagen, Gebühren, Bankprovisionen usw.  Spezialwerte‰Im Gegensatz zu den Standardwerten Aktien von zumeist kleineren Unternehmen mit darüber hinaus gegebenenfalls nur regionaler Bedeutung. Split/Splitting½ž StaatskommissarºVon der jeweiligen Landesregierung zu bestimmende Aufsichts-person, die der Börsensitzung regelmäßig beiwohnt und die ordnungsgemäße Abwicklung der Börsengeschäfte staatlich überwacht.  Stämme(vgl. Stammaktien)  Staffelanleihen|Im Gegensatz zu festverzinslichen Anleihen solche mit im Laufe der Zeit steigender oder fallender garantierter Verzinsung.  StagnationµEntwicklung im konjunkturellen Gesamttrend, der einen Stillstand der Wirt-schaft siØÀgnalisiert, meistens gemessen an Veränderungen des Bruttosozialprodukts, der Investitionen usw .  StammaktienhIm Gegensatz zu Vorzugsaktien Aktien eines Unternehmens mit vollem Stimmrecht in der Hauptversammlung. ôBBei Kauf- oder Verkaufsoptionen die jeweiligen Kontrahenten des Optionsgeschäfts.Der S. in Stücken verpflichtet sich, dem Käufer einer Kaufoption innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Kurs (Basispreis) zu liefern. Dafür erhält er eine Optionsprämie, die zumeist höher ist als der Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt. Der S. in Geld dagegen verpflichtet sich, vom Käufer einer Verkaufsoption gegen Zahlung einer besonderen Prämie innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Basispreis abzunehmen, auch wenn inzwischen der Kurs des entsprechenden Wertpapiers o.ä. kräftig gefallen sein sollte. Das Risiko dieses Stillhaltergeschäfts ist daher grundsätzlich sehr hoch . çA In den USA weit verbreitete Art eines Verkaufsauftrags, der automatisch an die Börse gegeben wird, wenn ein bestimmter Wertpapierkurs erreicht bzw. unterschritten wird. Strategisch lassen sie sich günstigstenfalls so plazieren, daß das Limit für eine solche Order automatisch der Kursentwicklung nach oben angepaßt wird und erst dann zum Zuge kommt, wenn der Wertpapierkurs innerhalb dieser Entwicklung einen Rückschlag um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 5 oder 10%) hinnehmen muß. ADer Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen Händen befindet, also über den Markt handelbar ist. Je geringer der Streubesitz an einer Aktien-gesellschaft, desto enger deshalb auch der Markt für die entsprechenden Papiere - und umgekehrt (vgl. enger Markt) VABei Erwerb einer Anleihe die anteiligen Zinsen vom Tag des letzten Zinstermins bis zum Verkaufstag, die dem Verkäufer der Anleihe gutgeschrieben und dem Käufer belastet werden. Dafür erhält der Käufer den entsprechenden Zinsschein über die volle Abrechnungsperiode und am Tage des folgenden Zinstermins den vollen Zinsbetrag gutgeschrieben. ÈA Wertpapiergeschäfte am Bankschalter, bei denen die effektiven Wert-papiere, also die physischen Stücke selbst, dem Kunden ausgehändigt werden. In diesem Fall übernimmt der Anleger selbst die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere, sorgt also auch für die Einlösung der mitgegebenen Zins- oder Dividendenscheine o.ä.. Tafelgeschäfte dienen nicht selten der mehr oder weniger bewußt vorgenommenen, staatlicherseits aber tolerierten Steuerhinterziehung. jFÄÿÿu½bTaÆ2n*®q*  0D Standard-&-Poors-100/500-1ndex¼Einer der umfassendsten Aktienindices des amerikanischen Wertpapiermarktes, in dem 100 bzw. 500 Aktienwerte (nach einem bestimmten, repräsentativen Querschnitt gewichtet) enthalten sind.  StandardwerteŸAktien von großen Publikumsgesellschaften aus dem Bereich der Chemie, der Autoindustrie, der Banken usw., mit entsprechenden hohen regelmäßigen Börsenumsätzen starre Wechselkurse(vgl. feste Wechselkurse)  Stillhalter/Stillhaltergeschäfte¿ô Stimmrecht‹Das dem Inhaber von Stammaktien zustehende Recht zur Stimmabgabe auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (vgl. Hauptversammlung).  StockdividendeREine "Ausschüttung" von Gewinn nicht in bar, sondern in Aktien der Gesellschaft. stop-loss-orderÀç Streifbanddepot/-verwahrung(vgl. Sonderverwahrung)  StreubesitzÁ stückelose AnleihenASind solche, für die keine effektiven Stücke ausgegeben werden.  Stücknotierung/-notiz„Angabe eines Kurses in Währungseinheit je Anteil, im Unterschied zur Angabe in Prozent vom jeweiligen Nominalwert (vgl. Notierung)  StückzinsenÂV Stützungskäufe±Bezeichnung für die im Zuge von Interventionen am Devisenmarkt von den Notenbanken vorgenommene Eingriffe, um den Kurs einer bestimmten Währung gegen den Markttrend zu halten.  T (Taxe/Taxkurs)ð Als Kurszusatz besagt, daß es zu keinerlei Umsatz im entsprechenden Wertpapier kam, weil keine Börsenaufträge vorlagen oder die vorliegenden Aufträge nach der gegebenen Marktsituation dem Makler unvertretbar erschienen (vgl. Kurszusätze) TafelgeschäfteÃÈ Talon(vgl. Erneuerungsschein) ÔAIm Gegensatz zum Kassageschäft ein Geschäft, das bis zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, erfüllt werden soll. Beim Fixgeschäft ist diese Erfüllung für beide Seiten zwingend, beim Prämiengeschäft kann sich ein Partner gegen Zahlung einer Prämie das Recht auf Rücktritt vorbehalten, beim Optionsgeschäft schließlich wird einer Partei von vornherein die Möglichkeit eingeräumt, das Recht auszuüben oder es verfallen zu lassen (vgl. Optionsgeschäft) ðIÆÿÿ±t™}±2Ý­µIÀ•å] tarifbesteuerte AnleihenˆIm Gegensatz zu steuerfreien oder steuerbegünstigten Anleihen festverzinsliche Wertpapiere, die der regulären Besteuerung unterliegen.  Taxkurs (T) ÝAls Kurszusatz besagt, daß es zu keinerlei Umsatz im entsprechenden Wertpapier kam, weil keine Börsenaufträge vorlagen oder die vorliegenden Aufträge nach der gegebenen Marktsituation dem Makler unvertretbar erschienen.  technische Analyse $(vgl. Aktienanalyse, Chartanalyse)  technische Reaktion Eine innerhalb eines gleichbleibend aufwärts oder abwärts gerichteten Trends stattfindende Gegenreaktion zur vorangegangenen Kursentwicklung.  Telefonverkehr rDer zwischen Banken, Freimaklern usw. stattfindende außerbörsliche Handel, u. a. in der Vorbörse oder Nachbörse.  Tenderverfahren Auktionsähnliches Verfahren bei der Emission von Wertpapieren, bei der derjenige den Zuschlag erhält, der das höchste Gebot abgegeben hat.  Termineinwand ›Berufung auf die nicht vorhanden gewesene Termingeschäftsfähigkeit einer an einem Termin- oder Optionsgeschäft beteiligten Partei (vgl. Differenzeinwand) Termingeschäft ÅÔ Thesaurierte Fonds¢Investmentfonds, die die erzielten Erträge (Zinsen, Dividenden usw.) nicht an den Anteilsinhaber ausschütten, sondern wieder in entsprechende Werte investieren.  Tilgungá Rückzahlung oder Rückkauf einer Anleihe durch den Schuldner, bei gesamtfälligen Anleihen in einer Summe, bei Tilgungsanleihen in Raten nach einem bestimmten Tilgungsplan bzw. durch Auslosung der jeweils betroffenen Stücke.  Timing¤Die zeitlich präzise Abstimmung des Börsenverhaltens auf gegebene Markt-situationen, um den optimalen Zeitpunkt für den Ein- oder Ausstieg an der Börse zu finden.  TradingˆEin Börsenverhalten, das kurzfristige Kursschwankungen extensiv ausnutzt und zu einem schnellen Wechsel von Wertpapierpositionen führt. TrancheVTeilbetrag einer Wertpapieremission, wenn diese nicht in einem Zug vorgenommen wird.  Turn-around-Situation ŒSituation eines Aktienwertes bzw. des entsprechenden Unternehmens, die eine nachhaltige positive Veränderung im Gesamttrend erkennen läßt.  Übernahmeangebot¦Angebot zur Übernahme eines Unternehmens, meistens mit genaueren Angaben über die erwarteten Bedingungen für diese Übernahme, insbesondere dem gebotenen Aktienkurs.  ÜberzeichnungÇIm Zusammenhang mit neu ausgegebenen Wertpapieren häufig entste-hende Situation, bei der die Nachfrage nach den entsprechenden Werten das vorhandene Angebot gegebenenfalls sogar mehrfach übersteigt.&CDie Einführung von Werten in den ungeregelten Freiver-kehr, auch verkürzt Telefonverkehr genannt, kann jederzeit von einer Bank beim zuständigen Börsenausschuß ohne ein besonderes Verfahren beantragt werden. Im Gegensatz zur Einführung in die übrigen Marktsegmente, übernimmt der Wertpapier-emittent dabei keine besonderen Verpflichtungen; er braucht bei der Antragstellung nicht mitzuwirken und trägt auch keine besonderen Einführungskosten. Deshalb eignet sich dieser Markt auch besonders für kleinere Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Zulassung zu den übrigen Marktsegmenten (noch) nicht erbringen wollen oder können.Grundsätzlich aber kann es vorkommen, daß ein und derselbe im ungeregelten Freiverkehr gehandelte Wert an einer anderen Börse auch in einem anderen Marktsegment notiert ist. eABewertung einer Aktie oder eines Gesamtmarktes, gemessen am jeweils aktuellen Kursniveau, die im Vergleich zur Bewertung anderer Aktien oder Gesamtmärkte als zu niedrig erscheint. Als Vergleichsmaßstäbe werden dabei die üblichen, im Rahmen der Aktienanalyse untersuchten Indices (z. B. das Kurs-Gewinn-Verhältnis oder der cash flow je Aktie) herangezogen. EABesondere Form von Namensaktien, deren Eigentums-übertragung von der satzungsgemäßen Zustimmung der jeweiligen Aktiengesellschaft abhängig ist. Solche vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein Unternehmen vor Überfremdung zu schützen oder die Übernahme durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern. AGegenüber den Stammaktien mit besonderen, hinsichtlich der Dividende o.ä. versehenen.Vorzügen, die in der Regel allerdings durch den Nachteil erkauft werden, daß der Inhaber dieser Papiere daraus keinerlei Stimmrechte auf der Hauptver-sammlung herleiten kann. RGËÿÿl=D2µ–© Œa<­àDá@ Ultimo ,Kurzbezeichnung für das Ende eines Monats.  Ultimo-Auftrag/-OrderwAuftrag, dessen Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Monats gültig sein soll, im Unterschied zur tagesgültigen Order. ungeregelter FreiverkehrÇ&Unterbewertung Èe Unterstützungslinie/-zone ÐEin in der charttechnischen Analyse geläufiger Begriff für die Kursregion, in der es einem Wertpapier, einem Gesamtmarkt o.ä. besonders schwer gelingen dürfte, weiter zu fallen. Gegensatz: Widerstandslinie.  !unverzinsliche Schatzanweisungen '(vgl. Schatzanweisungen, Schatzwechsel Usancen ŸÜberkommene, aber nicht immer ausdrücklich festgelegte Regeln, Geschäfts-gebaren o.ä., unter anderem die an einer Börse geltenden Regeln im Wertpapierhandel.  variabel verzinsliche Anleihen àAnleihen, deren Verzinsung nicht fest, sondern zum jeweiligen Zinstermin neu bestimmt wird und sich nach den in den Anleihebedingungen benannten Kriterien richtet, z. B. der Durchschnittsverzinsung am übrigen Kapitalmarkt.  $variable Notierung/variabler Handel (vgl. fortlaufende Notierung)  Verbindlichkeiten ÃSämtliche Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber anderen, bei Aktiengesellschaften etwa auch die aus der Emission einer Anleihe übernommenen Verbindlichkeiten zur Tilgung und Zinszahlung.  Verkaufsoption (vgl. put)  Verlosung žIm Zuge der ratenweisen Tilgung von Anleihen nach dem Zufallsprinzip bestimmte Auswahl jener Stücke,die zum gegebenen Zeitpunkt zurückgezahlt werden sollen.  Versorgungswerte]Aktien von Unternehmen, die die Wirtschaft mit Grundenergie (Strom, Gas, Wasser) versorgen. vinkulierte NamensaktienÉE Vorbörse­Der im wesentlichen unter den Banken telefonisch und fernschriftliche Wertpapierhandel vor Beginn der eigentlichen Börsensitzung und außerhalb der Verantwortung der Börse. Vorzugsaktien/Vorzüge Ê¿ASie räumen dem Eigentümer das Recht ein, die Anleihe innerhalb einer bestimmten Frist unter gegebenenfalls bestimmten Bedingungen und in einem festen Umwandlungsverhältnis in Aktien des Unternehmens zu tauschen. Eine Sonderform der W. bildet die Optionsanleihe, insofern die aus der Anleihe erwachsene Schuldverschreibung auch dann weiterbesteht, wenn das mit den dieser Anleihe beigegebenen Optionsscheinen verbundene Bezugsrecht ausgeübt wird. ANennt man eine Währung, die gegenüber anderen Währungen eher ein Abwertungspotential besitzt, weil sie sich von diesen z. B. wegen einer anhaltend hohen Teuerungsrate oder besonders instabilen politischen Verhältnissen im Innern des Landes unterscheidet. 5GÎÿÿ¹ZÖµ%ZdN2ZªñêR  VorzugsdividendeÛ Die besondere, dem Inhaber von Vorzugsaktien gewährte Dividende, die in einer Dividendengarantie, aber auch aus einer gegenüber den Stammaktien mit einem zusätzlichen Bonus versehenen Ausschüttung o.ä. bestehen kann.  Wachstumsfonds (vgl. thesaurierte Fonds)  Währungsanleihe XAnleihe, die in einer anderen als der Landeswährung des Emittenten herausgegeben wird.  WährungsparitätÛAufgrund internationaler Vereinbarungen oder inländischer Bestimmungen festgelegtes bestimmtes oder variables Verhältnis zwischen der Währung eines Landes und der eines anderen (vgl. Internationaler Währungsfonds IWF)  Wall Street zStraße in New York, an der sich die bedeutendste Börse der westlichen Welt, die New York Stock Exchange (NYSE) befindet. #Wandelanleihen (convertible bonds) Ì¿ WarenbörsenÒBörsen, an denen Rohstoffe, landwirtschaftliche Produkte oder auch Nahrungsmittel o. ä. gehandelt und entweder als Lokogeschäfte mit sofortiger Erfüllungspflicht oder als Termingeschäfte abgeschlossen werden.  warrants'engl. Bezeichnung für Optionsscheine.  Wechselkurs(vgl. Währungsparität) weiche Währung Í Wertpapiersammelbank (vgl. Kassenverein)  Wertrechtsanleihen ?Anleihen, für die keine effektiven Stücke ausgestellt werden.  Widerstandslinie/-zone âEin in der charttechnischen Analyse geläufiger Begriff für die Kursregion, in der es einem Wertpapier, einem Gesamtmarkt o.ä. besonders schwer gelingen dürfte, sich weiter nach oben zu bewegen.Gegensatz: Unterstützungslinie.  X etra kExchange Electronic Trading ; coputergestützte Plattform für den Wertpapierhandel der Vorläufer hieß IBIS  Yield englischer Begriff für Rendite  zeichnen/ZeichnungmDie feste Übernahme von neu ausgegebenen Wertpapieren zu den im Zeichnungsangebot aufgeführten Bedingungen. 5AJe nach Marktsegment gelten für die Zulassung zum Börsenhandel unterschiedlich strenge Voraussetzungen. Über die Zulassung selbst entscheidet die Zulassungsstelle der entsprechenden Börse anhand der eingereichten Unterlagen und auf dem Hintergrund der im Börsengesetz im einzelnen festgelegten Bestimmungen. *ADie gemäß Börsengesetz eingerichtete Kommission, die über die Zulassung von Wertpapieren zum (amtlichen) Handel gegebenenfalls auch über den späteren Entzug dieser Zulassung entscheidet. Sie besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern, die nicht berufsmäßig mit dem Börsengeschäft zu tun haben. 'BDas im Zuge der Ausgabe neuer (junger) Aktien öffentlich verbreitete Angebot zum Erwerb dieser Aktien einschlieBlich der festgelegten Bedingungen. Der Bankkunde erhält von seinem Institut - soweit es seine Wertpapiere verwahrt - automatisch eine Aufforderung, sich entweder bis zu einer festgelegten Frist (Bezugsfrist) für den Bezug der jungen Aktien zu entscheiden oder das Bezugsrecht an der Börse zum Verkauf zu stellen. Geht der Bank bis zu diesem Termin keine Weisung ihres Kunden zu, wird sie die Bezugsrechte am letzten Handelstag verkaufen. +Aist der auf eine Aktie anfallende Anteil vom Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft. Die Höhe der Dividende wird entweder in Geldeinheiten pro Aktie oder im Prozent vom Nennwert der Aktie angegeben. Die ausgeschüttete Dividende unterliegt sowohl der Körperschafts- als auch der Kapitalertragssteuer.@Óÿÿmqf:%ö)²:6¹ý`0º& %Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA)sAuf freiwilliger Basis errichtetes Gremium zum Zwecke der Abstimmung über vorgesehene Emissionen am Kapitalmarkt.  zero-bonds ÎSogenannte Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufkurs und der Tilgung zum Nominalwert errechnet.  Zertifikat %Anteilschein eines Investmentfonds.  Ziehung (vgl. Auslosung)  #Zinsoptionsscheine (bond warrants) £Sind Optionsscheine, die innerhalb einer festge-legten Frist zum Bezug bestimmter anderer, am Kapitalmarkt gehandelter Anleihen berechtigen (vgl. Optionsscheine)  Zinsschein mDer den effektiven Anleihestücken beigegebene Schein zur Einlösung der Zinsen am jeweiligen Fälligkeitstag.  Zinstermin |Termin, an dem die vereinbarten Zlnsen aus einer Anleihe fällig sind, zumeist im Abstand von einem halben oder einem Jahr.  Zinsterminkontrakt CTermingeschäft über den Kauf von festverzinslichen Wert-papieren. Zulassung zur BörseÏ5Zulassungsstelle Ð* Zuteilung ¡Die im Zuge der Ausgabe neuer Wertpapiere infolge Überzeichnung der Emission vorgenommene Aufteilung der Wertpapiere auf die verschiedensten Kaufinteressenten.  Zwangsregulierung ªIm Börsenhandel zwangsweise vorgenommene Transaktion gegen einen Händler, z. B. der neuerliche Kauf zu seinen Lasten, wenn dieser nicht oder nicht fristgerecht liefert.  Zwischendividende (vgl. Abschlagsdividende) Bezugsangebot Ñ'rÀ SchuldverschreibungenESammelbezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere (vgl. Anleihen).  DividendeÒ+=Akann man als Einkommensteuer für Unternehmen mit der Rechtsform der juristischen Person betrachten. Besteuert wird der Gewinn einer Unternehmung pro Periode. Der relevante Steuersatz richtet sich nach der Verwendung des Gewinns. Das Aufkommen der Körperschaftssteuer steht je zur Hälfte dem Bund und den Ländern zu. bAder auch als Leitzins bezeichnet wird, legt die jeweilige Notenbank eines Landes fest. In Deutschland ist die Bundesbank dafür zuständig. Er ist ein Instrument zur Steuerung der volkswirtschaftlichen Geldmenge. Der Diskont hat eine wichtige Signalfunktion für die von privaten Banken bei der Kreditvergabe geforderten oder für Einlagen gezahlten Zinsen.AVerfahren zur Berechnung des Verlustpotentials aus Preisänderungen der Handelsposition. Dieses Verlustpotential wird auf der Basis marktorientierter Preisänderungen berechnet und unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (beispielsweise 99 %) angegeben. ºAGesamterfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung (Effektivverzinsung) des eingesetzten Kapitals. Die Rendite wird zumeist in Prozenten angegeben. Sie differiert nahezu immer mit dem Prozentsatz des Nominalzinses oder der Dividende, weil der Erwerbskurs nicht mit dem Nennwert übereinstimmt.Berechnung: der Ertrag (Dividende, Zins), z.B. 6%, wird in Beziehung zum Kurs, z.B. 150 %, gesetzt. (6x100) / 150 = 4% Rendite. „AEuribor (European Interbank Offered Rate) ist die Abkürzung für den ab 1999 wichtigsten Referenzzinssatz für kurzfristige Geldanlagen unter Geschäftsbanken. Der Euribor löste die bis zur Umsetzung der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion verwendeten Referenzzinssätze für Geldanlagen in den jeweiligen nationalen Währungen ab. Der Euribor wird seit dem 1. Januar 1999 berechnet. UBAls Referenzzinssatz bezeichnet man einen für eine bestimmte Laufzeit, Währung und Anlage- bzw. Kreditform repräsentativen Zinssatz. So wird der FIBOR als Referenzzinsatz für Geldanlagen oder Kreditaufnahmen in Deutscher Mark am Geldmarkt verwendet. Dies bedeutet allerdings nicht, daß jeder Teilnehmer am Geldhandel genau zu diesem Zinssatz seine Geldanlagen oder Geldaufnahmen tätigen kann. Der Zinssatz des einzelnen kann von dem Referenzzinsatz nach oben oder unter abweichen. Der genaue Satz hängt von der Bonität des einzelnen sowie den augenblicklichen Angeboten der Marktkontrahenten ab. AAbkürzung für: Frankfurt Interbank Offered RateBezeichnung für einen am Frankfurter Bankplatz ermittelten Zinssatz, zu dem Banken bereit sind, bei anderen Banken DM-Gelder für die Dauer von 3 - 6 Monaten als Festgelder oder Termingelder anzulegen (Interbanken-Zinssatz).ŒCFungibilität bezeichnet die Vertretbarkeit von Sachen (Waren, Devisen und Effekten). Diese Sachen müssen von so gleichmäßiger Beschaffenheit sein, daß einzelne Stücke oder bestimmte Mengen ohne weiteres untereinander ausgetauscht werden können. Fungibilität ist die Vertretbarkeit einer Effekte durch eine andere Effekte derselben Art und des gleichen Emittenten über denselben Nennbetrag. Die Börse bezeichnet man auch als Markt für fungible Güter. Damit auch Güter (z.B. Getreide, Kaffee, Baumwolle, Tabak) an der Börse gehandelt werden können, bei denen man keine völlige Gleichheit (Homogenität) erwarten darf, werden diese durch Typisierung fungibel gemacht. Die Fungibilität kann aufgehoben werden, indem der Inhaber der Effekte ein ganz bestimmtes Stück mit Typenbezeichnung oder Nummer verlangt. Emittenten von Effekten können die Fungibilität aufheben, indem sie vinkulierte Namensaktien ausgeben. ^ABei derivaten Finanzinstrumenten handelt es sich um keine eigenständigen Anlageinstrumente, sondern um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zugrundeliegenden Basisinstruments, zum Beispiel Aktien und Anleihen, abgeleitet ist. Zu den Derivaten zählen alle Arten von Optionen und Futures. ïAAls Stripping bezeichnet man die Möglichkeit, den Mantel und die Zinskupons einer Anleihe getrennt voneinander zu handeln. Seit dem 4. Juli 1997 sind in Deutschland erstmals auch Bundesanleihen zum Stripping zugelassen. Das Strippen von Anleihen bietet die Möglichkeit, aus einer normalen Bundesanleihe eine Reihe von Nullkuponanleihen zu machen. Für den Anleger kann das Strippen von Anleihen, je nach seiner individuellen Steuerprogression, zu einer verbesserten Rendite nach Steuern führen. iBEine Quellensteuer auf inländische Zinseinkünfte (in der Regel 30 Prozent), die seit dem 1.1.1993 von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Kapitalertragsteuer an der Quelle ist eine Steuervorauszahlung. Sie wird auf die gesamte Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet. Die Abführung der Steuer beginnt allerdings erst, wenn der jeweilige Freibetrag überschritten wird. Voraussetzung ist allerdings, daß der Steuerpflichtige seiner Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt. Die Summe kann auch auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Eßÿÿ<*©© @:$6 .&(:ÍKörperschaftssteuer Ô= DiskontsatzÕb Devisenoption×Gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie erworbenes Recht, eine ausländische Währung innerhalb eines festen Zeitraums zu einem bestimmten Kurs (Basispreis) kaufen oder verkaufen zu können (vgl. call, put, Option). GeldmarktžIm Gegensatz zum Kapitalmarkt der Markt für kurzfristige Kredite und Guthaben, der im wesentlichen unter Banken stattfindet, um deren Liquidität zu sichern.  InsolvenzžDie Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität) eines Unternehmens, die bei Anhalten der Situation zur Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens führen kann. Konfidenzniveau °Das Konfidenzniveau definiert die Wahrscheinlichkeit, mit der ein potentieller Verlust innerhalb des Intervalls liegt, welches durch das Value-at-Risk-Konzept angegeben wird. Value-at-Risk-Konzept ÖEffektivverzinsung ׺Euribor Ø„Referenzzinssatz ÙUFIBOR Ú Fungibilität ÛŒ Derivate Ü^ Stripping ÝïZinsabschlagsteuer Þi Zinseszins-Effekt ÞWiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag und damit den Zinserlös. So ergibt sich ein größerer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge. ÿADer Begriff Investor Relations beschreibt die aktive Pflege der Beziehung zwischen dem Unternehmen und seinen tatsächlichen oder potentiellen Anteilseignern. Das Ziel ist dabei, durch Kommunikation mit Informationen die Kapitalanleger zum Investment in das betreffende Unternehmen zu veranlassen. Die Investor Relations-Politik großer Unternehmen ist in der Regel auf institutionelle Investoren, wie Investmentfonds, Pensionskassen und Versicherungen ausgerichtet, kann sich aber auch an Privatanleger wenden. ÑAVon der "International Standardization Organization" wird eine aus drei Buchstaben bestehende Kennung für die verschiedenen, internationalen Währungen festgesetzt. Die beiden ersten Buchstaben stehen für das Länderkürzel (bspw. DE für Deutschland, NL für Niederlande, IT für Italien etc.) und der dritte Buchstabe für die Landeswährung (M für Mark, G für Gulden, L für Lira) woraus sich z.B. für Deutschland DEM, für Holland NLG und für Italien ITL zusammensetzt. 2Eist der Zinssatz, mit dem die Zinsen berechnet werden. Je öfter die Zinsen berechnet werden, umso schneller fallen Zinsen auf die Zinsen, also Zinseszinsen an. Beim Sparbuch werden die Zinsen einmal jährlich berechnet, bei Krediten meist öfter, vierteljährlich oder monatlich. Einzahlungen auf das Sparbuch werden sofort gebucht, d.h. die Einzahlung verzinst sich ab dem Tag der Einzahlung. Bei Hypothekendarlehen wurden früher bei manchen Banken die Einzahlungen erst am Jahresende gebucht, so als hätte man die Zahlung erst am Jahrsende getätigt. D.h. die Schulden blieben trotz Zahlungen bis zum Jahresende konstant hoch. Diese Praxis wurde den Banken zum Glück gerichtlich verboten.Bei den Konditionen wie sie am Sparbuch gelten, also jährliche Verzinsung und sofortige Zahlungsanrechnung, ist der Effektivzins gleich dem Nominalzins. Alle anderen Berechnungsgrundlagen, also häufigere Verzinsung oder verzögerte Anrechnung der Zahlungen, vergrößern den Effektivzins. Effektivzins ist der Zins, bei dem man mit den Modalitäten des Sparbuchs (jährliche Verzinsung, sofortige Zahlungsanrechnung) auf das gleiche Guthaben (bei Sparanlagen) bzw. die gleiche Restschuld (bei Krediten) nach der gleichen Laufzeit kommt.Bei Krediten spricht man von "Effektivzins", bei Sparanlagen von "Rendite". Beides ist im Prinzip das gleiche.nFDie universellste Form den Effektivzins eines Kredites oder einer Spareinlage zu berechnen, ist die "Cash-Flow-Analyse", zu deutsch die "Zahlungsfluss-Untersuchung". Dabei müssen alle Zahlungen (Einzahlungen und Auszahlungen) mit Höhe und Termin bekannt sein. Jede Zahlung wird nach der Zinseszins-Formel einzeln berechnet, sodass ihr Endwert (mit Zinseszinsen) zum Ende der Laufzeit bekannt ist. Mit dem richtigen Zinssatz gerechnet muss die Summe aller Endwerte Null ergeben. Die Zinseszinsformel lautet:Endwert = Betrag * Aufzinsungsfaktor hoch LaufzeitAufzinsungsfaktor = 1 + (Prozentsatz / 100)Laufzeit in Jahren Die Formel funktioniert allerdings nur für Laufzeiten >= 1 Jahr.Die Berechnung erfolgt iterativ solange, bis der richtige Zinssatz gefunden wurde. Es gibt keine Formel, nach der der Zinssatz direkt berechnet werden kann.Mein Programm für den Psion kann den Effektivzins nach der Cash-Flow-Analyse mit beliebig vielen Zahlungen berechnen, wobei auch Laufzeiten unter einem Jahr korrekt behandelt werden. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen besteht eine vereinfachte Eingabemöglichkeit. Die Zahlungen können zu beliebigen Terminen erfolgen und müssen keine festen Abstände haben.Die Tabellenkalkulation des Psion hat ebenfalls eine Cash-Flow-Analyse eingebaut. Diese ist allerdings sehr einfach: Zahlungen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen, und es wird nicht der Jahres-Effektivzins berechnet, sondern der Zins pro Periode, mit Verzinsung einmal pro Periode. D.h. bei monatlichen Zahlungen wird auch von monatlicher Verzinsung ausgegangen. Nur bei jährlichen Zahlungen erhält man damit den Jahres-Effektivzins.%Aoder Kapitalanlagegesellschaft (KAG)Institution zur Verwaltung von Investmentfonds, die aus Wertpapieren (Wertpapierfonds) oder auch Immobilien (Immobilienfonds) gebildet werden. Die Anteile an Fonds nennt man Investmentzertifikate (Investmentanteilscheine), die öffentlich verkauft werden. åAInvestmentbanking gehört zu den nationalen und internationalen Finanzdienstleistungen. Es handelt sich dabei vor allem um das Emissionsgeschäft, um den Handel mit Effekten sowie die Beteiligungsfinanzierung. Investmentbanking wird von spezialisierten Investmentbanken und von den großen Universalbanken in einem eigenen Bereich betrieben. Spezialisierte Investmentbanken sind nicht im herkömmlichen Kredit- und Einlagengeschäft tätig.Der Gegensatz hierzu ist das Commercial Banking. RADas Indossament (Übertragungsvermerk) ist eine schriftliche Erklärung auf einem Orderpapier, wodurch das Eigentum und die Rechte dieses Papieres vom bisherigen Inhaber (siehe auch Indossant) auf einen neuen Eigentümer (siehe auch Indossatar) übergehen. Die schriftliche Erklärung ist meist auf der Rückseite des Orderpapiers anzubringen BBJoint Venture ist die englische Bezeichnung für Gemeinschaftsunternehmung.Hierbei handelt es sich um eine Form der Kooperation zwischen Unternehmen, oft verschiedener Nationalität. Für ausländische Investoren ist ein Joint Venture häufig der erste Schritt bzw. aufgrund der Gesetzgebung des Gastlandes die einzige Möglichkeit, um auf dem dortigen Inlandsmarkt Aktivität in Form von Direktinvestitionen zeigen zu können. In der Regel sehen die Gesellschaftsverträge dieser Joint Ventures allerdings nur eine (Minderheits-)Kapitalbeteiligung des ausländischen Unternehmens vor. ÔASteuer auf die Einkünfte der Körperschaften und Personenvereinigungen. Sie erfaßt Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Aktiengesellschaften (als Kapitalgesellschaften) zahlen die Steuer von ihren Gewinnen. Jede Dividende ist damit bereits mit einem Steueranteil belastet, den die Aktionäre auf die eigene Steuerschuld anrechnen lassen können, gegebenenfalls sogar erstattet bekommen. –BAbkürzung: KCF Der Kurs-Cash-Flow ist der Quotient aus Cash-Flow je Aktie und dem Aktienkurs. Bei der indirekten Ermittlung werden diejenigen Erfolgsgrößen einbezogen, die von Bewertungsmaßnahmen herrühren und nicht zu periodengleichen Zahlungen führen. Der Kurs-Cash-Flow als liquiditätsorientierte Kennzahl dient zur Bewertung der Entwicklung der Ertragskraft einer Unternehmung in der Zukunft sowie zum Vergleich verschiedener Unternehmungen miteinander. Die Zunahme der Bedeutung des KCF kann u.a. darauf zurückgeführt werden, daß er wesentlich weniger anfällig ist gegen bilanzpolitische Manipulationen als die im Jahresabschluß ausgewiesene Gewinngröße. CAngelsächsische Bezeichnung für: Kassen-Zufluss, Kassen-Gewinn.Auch: Umsatzüberschuß, Finanzüberschuß.Als Cash-Flow bezeichnet man den Nettozugang an liquiden (flüssigen) Mitteln aus der Umsatztätigkeit und sonstigen laufenden Aktivitäten während einer Periode. Zur Beurteilung der Finanzlage eines Unternehmens und zur Bewertung von Aktien ist der Cash-Flow eine sehr gängige und aussagestarke Kennzahl. Man erhält den Cash-Flow aus dem Jahresabschluß einer Aktiengesellschaft. Der Cash-Flow setzt sich (in Deutschland) aus Gewinnvortrag, Dividendenausschüttung, Zuführung zu offenen Rücklagen und Abschreibungen auf Anlagevermögen zusammen.Berechnung einer relativen Kennzahl: Cash-Flow / Anzahl der Aktien.Weitere Kennzahlen sind unter Cash-Flow-Ratio zu finden. {ADas Cash-Flow-Ratio ist eine Rentabilitätskennziffer, die auf der Basis des Cash-Flows berechnet wird. Sie gibt an, um das wievielfache der Cash-Flow pro Aktie im Kurs der Aktie enthalten ist.Berechnung: Cash-Flow-Ratio = Aktienkurs / Cash-Flow je Aktie.Den Cash-Flow je Aktie erhält man durch:Berechnung: Cash-Flow je Aktie = Cash-Flow des Unternehmens / Anzahl der Aktien. |Dìÿÿ:6*,Bù8,0:]2(4!MInvestor Relations àÿISO Währungscode áÑ Nominalzinsâ2 EffektivzinsãnInvestmentgesellschaft ä% Investmentkonto «Anleger haben die Wahl, ihre Fondsanteile selbst zu verwahren oder dies gegen Gebühr der Hausbank (Bankdepot) oder der Fondsgesellschaft (Investmentkonto) zu überlassen. Investmentbanking åå Indossament æRJoint Venture çBKörperschaftsteuer èÔ Konversion Éoder: KonvertierungUnter einer Konversion versteht man die Umwandlung einer Anleihe (Schuldverschreibung) in eine andere mit geändertem Zinsfuß oder anderen Tilgungsbedingungen (Konversionsanleihe). Kurs-Cash-Flow é– Cash-Flow êCash-Flow-Ratio ë{ Long Straddle ·Straddle (wie auch Spread), steht für den gleichzeitigen Kauf und Verkauf von gleichen Wertpapieren zu verschiedenen Terminen, verschiedenen Rohstoffen oder an verschiedenen Börsen.  Leitzinsen ÅVon der Bundesbank festgesetzter Zinssatz für die Abgabe von Zentralbankgeld. Die Leitzinsen beeinflußen das Zinsniveau am Geldmarkt.siehe auch: Diskontsatz, Lombardsatz, Wertpapierpensionssatz. 2BBei Anlageplänen mit regelmäßigen Einzahlungen erreicht der Anleger, daß bei fallenden Kursen mehr, bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben werden. Diese regelmäßige Einzahlung gleichbleibender Beträge über einen längeren Zeitraum hat für den Anleger den Vorteil, daß er die Anteile bei unterschiedlichen Ausgabepreisen zu einem insgesamt günstigeren Durchschnittspreis kauft. Zudem wirkt sich positiv aus, daß der Anleger im Rahmen eines Sparprogramms auch Anteils-Bruchteile erwirbt und den Kauf nicht auf volle Stücke abstellen muß. @ÁÅ%@<Cost-Average-Effekt í2€í&xì~‹”ù–µ ÁøñYXA{!?#´%á&ß(„+`/}0–1Ñ24E7]:<k?NSCVD†EåFLHçIïKÕlpWóXÐÔ[`^Zarbùfhóiö†Àr{t‡uwwz£|gˀтj…œ’QŒn˜‘ƒ®<›VœZ ”£D§Z¨7«?¬o­¯Á1´Á·Ô¸»º«½.ÀZ×Q˴ΕÒ!Õ<ÖYç—Þuâ1ä’åøþ—îÈïTñ„ó$õ(öÀ÷ úîûŒýÎÀÚ© i º$µ*¸$"Q ¯!Â")&É'ÃA|0N2~3µ4÷58¥>©@ÚW G©H[OnP9RTeUÓV¥er\¤]`Óaêbd³||kžm¯nx@yŒ{õ†2‚·„½…ÔIŽt‘…’«“¸t›ñœÙŸ¾«¤¶uÇ*À¨ÁÑÂöÃÅŠÖšÍÓ²Ô+äÞŽà®ávùìí¬ï’ôÖõó ÚйÑ)5_#'O¶ ý!-X*, :R4‰5µ6Þ8Tt@³AC DÜEbG¹IÌJZNºO«Q:x,Y-[]4b¤hËi²kmJo q¸s½vü~¸| @†"DATA.APPf@Table1"Begriff: L œÿÿÿd"Erläut.:ÿÿÿÿœÿÿÿd@‰î.$ðð&xì~‹”ù–µ ÁøñYXA{!?#´%á&ß(„+`/}0–1Ñ24E7]:<k?NSCVD†EåFLHçIïKÕlpWóX”[`^Zarbùfhóiö†Àr{t‡uwwz£|gˀтj…œ’QŒn˜‘ƒ®<›VœZ ”£D§Z¨7«?¬o­¯Á1´Á·Ô¸»º«½.ÀZ×Q˴ΕÒ!Õ<ÖYç—Þuâ1ä’åøþ—îÈïTñ„ó$õ(öÀ÷ úîûŒýÎÀÚ© i º$µ*¸$"Q ¯!Â")&É'ÃA|0N2~3µ4÷58¥>©@ÚW G©H[OnP9RTeUÓV¥er\¤]`Óaêbd³||kžm¯nx@yŒ{õ†2‚·„½…ÔIŽt‘…’«“¸t›ñœÙŸ¾«¤¶uÇ*À¨ÁÑÂöÃÅŠÖšÍÓ²Ô+äÞŽà®ávùìí¬ï’ôÖõó ÚйÑ)5_#'O¶ ý!-X*, :R4‰5µ6Þ8Tt@³AC DÜEbG¹IÌJZNºO«Q:x,Y-[]4b¤hËi²kmJo q¸s½vü~¸|ÒƒáƒI„